Datasheet

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Soder-Wick® Lead-Free SD
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Sich der Freisetzung mit dem Wind
nähern. Eintritt in Kanalisation, Gewässer, Keller oder geschlossene Bereiche
vermeiden. Material aufsaugen oder zusammenkehren und in entsprechend
beschrifteten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes
Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.
Kontakt des freigesetzten Materials mit Erdreich und Abfluss in
Oberflächengewässer vermeiden.Wenn möglich der Wiederverwertung zuführen.
Siehe Abschnitt 13 für Angaben zur Entsorgung.
Große freigesetzte Menge
:
Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Material aufsaugen oder
zusammenkehren und in entsprechend beschrifteten Abfallbehälter geben. Über
ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.
Kleine freigesetzte Menge
:
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht für Notfälle
geschultes Personal
:
Einsatzkräfte
:
6.4 Verweis auf andere
Abschnitte
Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall.
Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter persönlicher
Schutzausrüstung.
Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko
einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht
benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete
Substanz nicht berühren oder betreten. Für ausreichende Lüftung sorgen. Bei
unzureichender Lüftung Atemschutzgerät tragen. Geeignete persönliche
Schutzausrüstung anlegen.
Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist
Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch
Informationen in "Für Personen, die keine Rettungskräfte sind".
:
:
Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten
Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/
Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen
:
Ratschlag zur allgemeinen
Arbeitshygiene
:
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Nicht verschlucken.
Kontakt mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden. Freisetzung in die Umwelt
vermeiden. Im Originalbehälter oder einem zugelassenen Ersatzbehälter
aufbewahren, der aus einem kompatiblen Material gefertigt wurde. Bei
Nichtgebrauch fest geschlossen halten. Leere Behälter enthalten
Produktrückstände und können gefährlich sein. Behälter nicht wiederverwenden.
Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz
verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz
umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die
Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung
vor dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere
Angaben zu Hygienemaßnahmen.
Seveso-Richtlinie - Meldeschwellen (in Tonnen)
Gefahrenkriterien
Kategorie
E1: Gewässergefährdend - Akut oder Chronisch Kategorie 1
100
200
Benachrichtigung und
MAPP-Grenzwert
Grenzwert
Sicherheitsbericht
:
5/15/2017
Datum der letzten Ausgabe
:
Keine frühere Validierung
Version
:
1
5/13