Datasheet
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Soder-Wick® Lead-Free SD
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
Beeinträchtigungen anhalten oder schwerwiegend sind. Niemals einer bewußtlosen
Person etwas durch den Mund verabreichen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile
Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten.
Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern.
Hinweise für den Arzt
Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen
sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren.
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Besondere Behandlungen
Schutz der Ersthelfer
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Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko
einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Für die Erste Hilfe leistende
Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Zeichen/Symptome von Überexposition
Hautkontakt
Verschlucken
Einatmen
Zu den Symptomen können gehören:
Sensibilisierung durch Einatmen möglich.
Reizungen der Atemwege
Einen Arzt hinzuziehen.
Zu den Symptomen können gehören:
sensibilisierender Stoff
Kann bei bestimmten Personen allergische Reaktionen auslösen.
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Augenkontakt
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Zu den Symptomen können gehören:
Reizung
Rötung
Tränenfluss
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine besondere Behandlung.
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Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus
dem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden,
die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.
Gefährliche
Verbrennungsprodukte
Gefahren, die von dem
Stoff oder der Mischung
ausgehen
Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören:
Metalloxide/Oxide
Dieses Material ist für Wasserorganismen sehr giftig und hat langfristige
Auswirkungen. Mit diesem Stoff kontaminiertes Löschwasser muß eingedämmt
werden und darf nicht in Gewässer, Kanalisation oder Abfluß gelangen.
Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige
Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben
werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und
Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen
Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien.
Besondere
Schutzausrüstung bei der
Brandbekämpfung
Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist.
5.1 Löschmittel
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Keine bekannt.
Geeignete Löschmittel
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Ungeeignete Löschmittel
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ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Spezielle
Schutzmassnahmen für
Feuerwehrleute
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Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
5/15/2017
Datum der letzten Ausgabe
:
Keine frühere Validierung
Version
:
1
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