Safety Instructions
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VERPFLICHTUNGEN DES INHABER DER VISIERVORRICHTUNG MIT TRITIUM
1. Die Visiervorrichtung ist ein radioaktiver Strahler in der Zeit von 6,5 Jahren seit dem
Erwerb entsprechend der Gesetzgebung der Tschechischen Republik.
2. Am Erwerb erhält der Inhaber eine Einleitung mit Richtlinien zur sicheren Behandlung
und ein Dokument über die Dichtigkeit der Radionuklidstrahler im Satz (Zertifikat des
geschlossenen Radionuklidstrahler), diese müssen aufbewahrt und auf Antrag der
zuständiger Behörde vorgelegt werden.
3. Für die Behandlung des als Typ genehmigten Produktes, das die Quelle der
ionisierenden Strahlung ist, soll man die nationale Vorschriften für Schutz gegen die
ionisierende Strahlung respektieren (die zugehörige nationale Gesetzgebung).
4. Für den Fall, dass man besitzt mehr als 9 Sätzen der Visiervorrichtungen (die
Gesamtaktivität steigt 10 GBq über), muss der Inhaber über die Verpflichtungen
resultierenden aus der zuständigen nationalen Gesetzgebung an der kompetenten
Behörde sich informieren.
5. Es ist solche Handhabung, bei der zu einer groben mechanischen Beschädigung
kommen könnte, zu vermeiden.
6. Auf der Visiervorrichtung darf man keine Änderungen, betreffend die Eigenschaften
wichtigen für den Schutz gegen die Strahlung, durchführen.
7. Falls die Visiervorrichtung zerstört oder beschädigt wurde, darf die Visiervorrichtung
weiter nicht verwendet werden. Der Inhaber muss so geänderte Vorrichtung
sicherstellen und dem Verteiler oder Hersteller zur sicheren Liquidation abgeben. Das
gleiche Verfahren gilt auch für Liquidation der Visiervorrichtung, die man weiter nicht
verwendet.
8. Für die Handhabung der Visiervorrichtung gelten allgemeine Grundregeln des Schutzes
gegen die ionisierende Strahlung. Bei dem üblichen Gebrauch werden keine Prüfungen
der Dichtigkeit während der Lebensdauer der Visiervorrichtung verlangt.
Die Visiervorrichtung wurde in der Tschechischen Republik als Typ durch die
Entscheidung der zuständigen Behörde SBKS AZ SÚJB/RCAB/9960/2014 genehmigt.