Certifications 2
EG-Sicherheitsdatenblatt
Handelsname: Power Gel.A
Produkt-Nr.: F1
Aktuelle Version: 3.0.0, erstellt am: 16.10.2017 Ersetzte Version: 2.1.1, erstellt am: 20.11.2013 Region: DE
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ABSCHNITT 4: Erste
-
Hilfe
-
Maßnahmen
4.1
Beschreibung der Erste
-
Hilfe
-
Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln.
Nach Einatmen
Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Bei anhaltenden Beschwerden Augenarzt
hinzuziehen.
Nach Verschlucken
Eine erbrechende, auf dem Rücken liegende Person auf die Seite wenden. Kein Erbrechen einleiten. Reichlich
Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen.
4.2
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine Angaben verfügbar.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine Angaben verfügbar.
ABSCHNITT 5: Ma
ßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Kohlendioxid; Löschpulver; Wassersprühstrahl; Alkoholbeständiger Schaum
Ungeeignete Löschmittel
Wasservollstrahl; Löschpulver; Halone
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Kohlenmonoxid und Kohlendioxid
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Unter dem Schaumteppich kann Wasserstoffgas eingeschlossen
werden, daher bei Reinigung
und Aufnahme Zündquellen beseitigen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Nicht für Notfälle geschultes Personal
Persö
nliche Schutzkleidung verwenden.
Einsatzkräfte
Keine Angaben verfügbar. Persönliche Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
6.3
Methoden und Material fü
r Rückhaltung und Reinigung
Rutschgefahr durch ausgelaufenes/verschüttetes Produkt. Mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Sand, Kieselgur,
Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen. Das aufgenommene Material vorschriftsmässig entsorgen.
6.4
Verweis auf andere Abschnitte
Keine Angaben verfügbar.










