Certifications 2

EU-Sicherheitsdatenblatt
Handelsname: Power Gel A
Produkt-Nr.: F1
Aktuelle Version: 3.0.1, erstellt am: 13.10.2020
Ersetzte Version: 3.0.0, erstellt am: 16.10.2017
Region: DE
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12.3
Bioakkumulationspotenzial
Keine Angaben verfügbar.
12.4
Mobilität im Boden
Keine Angaben verfügbar.
12.5
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT-Beurteilung
Keine Daten vorhanden.
vPvB-Beurteilung
Keine Daten vorhanden.
Lk.2377
Lk.2386
12.6
Andere schädliche Wirkungen
Keine Angaben verfügbar.
12.7
Sonstige Angaben
Sonstige Angaben
Produkt nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen lassen.
710
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1
Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt
Die Entsorgung soll unter Beachtung der Vorschriften nach Rücksprache mit der zuständigen örtlichen Behörde und
dem Entsorger in einer geeigneten und dafür zugelassenen Anlage erfolgen.
Die Zuordnung einer Abfallschlüsselnummer gemäß europäischem Abfallkatalog (AVV) ist in Absprache mit dem
regionalen Entsorger vorzunehmen.
Die Abfallbehälter müssen mit Vorrichtungen zum Druckausgleich wie z.B. belüfteten Verschlüssen ausgestattet
sein.
Verpackung
Behälter können gefährliche Mengen an Wasserstoff enthalten. Kontaminierte Verpackungen sind optimal zu
entleeren, sie können dann nach entsprechender Reinigung einer Wiederverwendung zugeführt werden. Nicht
reinigungsfähige Verpackungen sind in Abstimmung mit dem regionalen Entsorger zu entsorgen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1
Transport ADR/RID/ADN
Das Produkt unterliegt nicht den ADR/RID/ADN Vorschriften.
14.2
Transport IMDG
Das Produkt unterliegt nicht den IMDG Vorschriften.
14.3
Transport ICAO-TI / IATA
Das Produkt unterliegt nicht den ICAO-TI / IATA Vorschriften.
14.4
Sonstige Angaben
Keine Angaben verfügbar.
14.5
Umweltgefahren
Angaben zu Umweltgefahren, sofern relevant, siehe 14.1 - 14.3.
14.6
Besondere Vorsichtsmaßnahmen r den Verwender
Keine Angaben verfügbar.
14.7
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Nicht relevant
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz / spezifische Rechtsvorschriften für
den Stoff oder das Gemisch