Safety data sheet Article 25093225
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010
Seite:4/14
Version:
1.0
Ausgabedatum/Überarbeitungsd
atum:
08.09.2015
Datum der letzten
Ausgabe:
22.09.2014
zutreffenden Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind und daher in diesem
Abschnitt angegeben werden müssten.
Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Augenkontakt
:
Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die
oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen
und falls vorhanden entfernen. Ärztliche Hilfe holen, falls Reizung
auftritt, zeigen die Verpackung oder Etikett vorzeigen.
Einatmen
:
Betroffene Person an die frische Luft bringen. Arzt hinzuziehen,
wenn ernste Gesundheitsschäden andauern, Gebinde oder Etikett
vorzeigen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und
sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Hautkontakt
:
Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte
Kleidung und Schuhe ausziehen. Mindestens 10 Minuten lang
ständig spülen. Arzt hinzuziehen, wenn Symptome auftreten,
Gebinde oder Etikett vorzeigen. Im Fall von Beschwerden oder
Symptomen weitere Einwirkung vermeiden.
Verschlucken
:
Den Mund mit Wasser ausspülen. Kein Erbrechen herbeiführen
außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal.
Arzt hinzuziehen, wenn Symptome auftreten, Gebinde oder Etikett
vorzeigen.
Schutz der Ersthelfer
:
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit
Augenkontakt
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Einatmen
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Hautkontakt
:
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
Verschlucken
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Zeichen/Symptome von Überexposition
Augenkontakt
:
Einatmen
:
Hautkontakt
:
Verschlucken
:
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Hinweise für den Arzt
:
Keine besondere Behandlung. Symptomatisch behandeln. Bei
Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den
Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren. Kein
spezifisches Antidot bekannt.
Besondere Behandlungen
:
Nicht verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel
:
CO₂, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit
Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
Ungeeignete Löschmittel
:
Keine bekannt.










