Seite:1/14 Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 SICHERHEITSDATENBLATT ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Produktname : CELAFLOR Wundbalsam Plus Produktcode : S16421 Produktbeschreibung : Wundverschlussmittel mit Fungizid Spezifikationsnummer : 300000002110 Produkttyp : Olivgrüne Paste Artikelnummer : 3012, 3030 1.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:2/14 ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Produktdefinition : Gemisch Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] Aquatic Chronic 3; H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:3/14 2.3 Sonstige Gefahren Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII : Nicht anwendbar. Stoff erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Andere Gefahren, die zu keiner Einstufung führen : Nicht anwendbar. : EUH208 Enthält Terpentin, Öl, Limonen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:4/14 Es sind keine zusätzlichen Inhaltsstoffe vorhanden, die nach dem aktuellen Wissenstand des Lieferanten in den zutreffenden Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind und daher in diesem Abschnitt angegeben werden müssten. Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:5/14 Ungeeignete Löschmittel : Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen. Keine bekannt. 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Gefahren, die von dem Stoff oder der Mischung ausgehen Gefährliche thermische Zersetzungsprodukte : : Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:6/14 unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in einen dafür vorgesehenen Behälter geben (siehe Abschnitt 13). Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Hinweis: Siehe Abschnitt 1 für Ansprechpartner in Notfällen und Abschnitt 13 für Angaben zur Entsorgung. 6.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:7/14 Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: Bestandteil CAS-Nr. Limonen Calcit 138-86-3 1317-65-3 Ethylenglycol 107-21-1 Thiabendazole (ISO) 148-79-8 Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) Spitzenbegrenzung Überschreitungsfaktor Bemerkung Vgl. Abschn. IIB Expositionsgrenzwerte in anderen Ländern vorhanden.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:8/14 Körperschutz Anderer Hautschutz Atemschutz Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition : : : : werden Handschuhe aus: Nitril, empfohlene Materialstärke: ≥ 0,11 mm Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Durchbruchzeit 480 Minuten (Permeation gemäß EN 374 Teil 3: Level 6) z.B. für Dermatril® Bei der Verwendung anderer Handschuhmaterialien bzw.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:9/14 Akute Toxizität Name des Produkts / Inhaltsstoffs Produkt Resultat Spezies Dosis Exposition LD50 Ratte Oral Produkt LD50 Kaninchen > 10.000 mg/kg bw > 8.000 mg/kg bw Schlussfolgerung / Zusammenfassung : Dermal Nicht verfügbar. Schätzungen akuter Toxizität Nicht verfügbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:10/14 Mögliche sofortige Auswirkungen Mögliche verzögerte Auswirkungen : : Nicht verfügbar. Nicht verfügbar. Mögliche chronische Auswirkungen auf die Gesundheit Schlussfolgerung / Zusammenfassung Allgemein Karzinogenität Mutagenität Teratogenität Auswirkungen auf die Entwicklung Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit : Nicht verfügbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:11/14 12.6 Andere schädliche Wirkungen : Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/Expositionsszenarien hinzugezogen werden. 13.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:12/14 14.3 Transportgefahrenklassen Nicht verfügbar. Nicht verfügbar. Nicht verfügbar. (-) Nicht verfügbar. (-) 14.4 Verpackungsgruppe 14.5. Umweltgefahren -- -- -- -- Nein. Nein. Nein. Nein. Zusätzliche Informationen Tunnelcode: keine 14.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:13/14 Internationale Vorschriften Chemiewaffenübereinkommen, Liste-I-Chemikalien Chemiewaffenübereinkommen, Liste-II-Chemikalien Chemiewaffenübereinkommen, Liste-III-Chemikalien 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung : Nicht gelistet : Nicht gelistet : Nicht gelistet : Das Gemisch wurde keiner Stoffsicherheitsbeurteilung unterzogen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:14/14 Druckdatum Ausgabedatum/ Überarbeitungsdatum Datum der letzten Ausgabe Version : : 15.11.2017 15.11.2017 : : 08.09.2015 2.0 Hinweis für den Leser Nach unserem Wissensstand sind die hierin enthaltenen Informationen korrekt.