Safety data sheet Article 20051282

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Seite:7/16
Version:
2.2
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum:
14.11.2017
Datum der letzten
Ausgabe:
07.10.2016
Schutzmaßnahmen
:
Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Behälter
steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über
50°C schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder
verbrennen. Nicht einnehmen. Kontakt mit Augen, Haut und
Kleidung vermeiden. Einatmen des Gases vermeiden. Einatmen von
Dampf oder Nebel vermeiden. Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Nur bei ausreichender Belüftung verwenden. Bei unzureichender
Lüftung Atemschutzgerät tragen. Entfernt von Hitze, Funken,
offenem Feuer oder anderen Zündquellen lagern und anwenden.
Explosionsgeschützte elektrische Geräte (Lüftung, Beleuchtung und
Materialbewegung) verwenden. Nur funkenfreies Werkzeug
verwenden. Leere Behälter enthalten Produktrückstände und können
gefährlich sein.
Ratschlag zur allgemeinen
Arbeitshygiene
:
Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese
Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die
mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen,
Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen.
Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des
Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu
Hygienemaßnahmen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen
und gut belüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen (vergleiche Sektion
10) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Vor Sonnenbestrahlung schützen. Sämtliche
Zündquellen entfernen. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
Seveso-II-Richtlinie - Meldeschwellen
Gefahrenkriterien
Kategorie
Benachrichtigung und
MAPP-Grenzwert
Grenzwert
Sicherheitsberich
t
P3a: Entzündbare Aerosole, die entzündliche Gase oder
Flüssigkeiten enthalten
150.000 kg
500.000 kg
E1: Gewässergefährdend - Akut 1 und Chronisch 1
100.000 kg
200.000 kg
C8: Hochentzündlich (R12 oder alle brennbaren Materialien,
die bei Temperaturen > Siedepunkt gehalten werden)
10.000 kg
50.000 kg
C9i: Sehr giftig für die Umwelt
100.000 kg
200.000 kg
7.3 Spezifische Endanwendungen
Empfehlungen
:
Nicht verfügbar.
Spezifische Lösungen für den
Industriesektor
:
Nicht verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der
Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der
Identifizierten Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im
Expositionsszenario/Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
8.1
Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatz-Grenzwerte
Empfohlene
Überwachungsverfahren
:
Falls dieses Produkt Inhaltsstoffe mit Expositionsgrenzen enthält,
kann eine persönliche, atmosphärische (bezogen auf den