Safety data sheet Article 20051282
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Seite:5/16
Version:
2.2
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum:
14.11.2017
Datum der letzten
Ausgabe:
07.10.2016
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Hinweise für den Arzt
:
Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren
größerer Mengen sofort den Spezialisten der
Giftinformationszentrale kontaktieren.
Besondere Behandlungen
:
Keine besondere Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel
:
Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer
geeignet ist.
Ungeeignete Löschmittel
:
Keine bekannt.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefahren, die von dem Stoff oder
der Mischung ausgehen
:
Extrem entzündbares Aerosol. Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein
Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen, wodurch eine
Explosionsgefahr entsteht. Gas kann sich in tiefgelegenen oder
geschlossenen Bereichen ansammeln oder sich sehr weit bis zu einer
Zündquelle ausbreiten und zu einem Flammenrückschlag mit Brand
oder Explosion führen. Bei Brand können platzende Aerosolgefäße
mit großer Geschwindigkeit umherfliegen. Bei Eintritt in die
Kanalisation besteht Brand- und Explosionsgefahr. Dieses Material
ist für Wasserorganismen sehr giftig und hat langfristige
Auswirkungen. Mit diesem Stoff kontaminiertes Löschwasser muss
eingedämmt werden und darf nicht in Gewässer, Kanalisation oder
Abfluss gelangen.
Gefährliche thermische
Zersetzungsprodukte
:
Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören:
Kohlendioxid
Kohlenmonoxid
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Spezielle Schutzmassnahmen für
Feuerwehrleute
:
Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle
Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine
Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko
einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Behälter aus
dem Brandbereich entfernen, falls dies gefahrlos möglich ist. Dem
Feuer ausgesetzte Behälter mit Sprühwasser kühlen.
Besondere Schutzausrüstung bei
der Brandbekämpfung
:
Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und
umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen,
die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für
Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und
Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt
einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien.
Zusätzliche Informationen
:
Nicht verfügbar.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Nicht für Notfälle geschultes
Personal
:
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem
Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.
Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und ungeschütztem