Safety data sheet Article 20051282
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Seite:4/16
Version:
2.2
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum:
14.11.2017
Datum der letzten
Ausgabe:
07.10.2016
Einatmen
:
Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer
Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Bei nicht
vorhandener oder unregelmäßiger Atmung oder beim Auftreten eines
Atemstillstands ist durch ausgebildetes Personal eine künstliche
Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten. Für die Erste Hilfe
leistende Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-
Beatmung durchzuführen. Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn die
gesundheitlichen Beeinträchtigungen anhalten oder schwerwiegend
sind. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort
ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende
Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern.
Hautkontakt
:
Haut gründlich mit Seife und Wasser reinigen oder zugelassenes
Hautreinigungsmittel verwenden. Verschmutzte Kleidung und
Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt
aufsuchen. Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Schuhe vor der
Wiederverwendung gründlich reinigen.
Verschlucken
:
Den Mund mit Wasser ausspülen. Gebissprothese falls vorhanden
entfernen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in
einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der
Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein,
kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Bei Übelkeit nicht weiter
trinken lassen, da Erbrechen gefährlich sein kann. Kein Erbrechen
herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch
medizinisches Personal. Sollte Erbrechen eintreten, den Kopf tief
halten, damit das Erbrochene nicht in die Lungen eindringt. Ärztliche
Hilfe hinzuziehen, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen
anhalten oder schwerwiegend sind. Niemals einer bewusstlosen
Person etwas durch den Mund verabreichen. Bei Bewusstlosigkeit in
stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B.
Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern.
Schutz der Ersthelfer
:
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem
Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Für die
Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-
Mund-Beatmung durchzuführen.
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit
Augenkontakt
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Einatmen
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Hautkontakt
:
Wirkt hautentfettend. Kann Trockenheit und Reizung der Haut
bewirken.
Verschlucken
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Zeichen/Symptome von Überexposition
Augenkontakt
:
Zu den Symptomen können gehören:
Reizung
Rötung
Einatmen
:
Zu den Symptomen können gehören:
Reizungen der Atemwege
Husten
Hautkontakt
:
Zu den Symptomen können gehören:
Reizung
Austrocknung
Rissbildung
Verschlucken
:
Keine spezifischen Daten.