Safety data sheet Article 20051282
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Seite:2/16
Version:
2.2
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum:
14.11.2017
Datum der letzten
Ausgabe:
07.10.2016
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]
Entzündbare Aerosole, Gefahrenkategorie 1, H222, H229
Gewässergefährdend, akute Wirkung der Kategorie 1, H400
Gewässergefährdend, chronische Wirkung der Kategorie 1, H410
2.2 Kennzeichnungselemente
Gefahrenpiktogramme
:
Signalwort
:
Gefahr
Gefahrenhinweise
:
H222 Extrem entzündbares Aerosol.
H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
Allgemein
:
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett
bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Prävention
:
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen
sowie anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach
Gebrauch.
Reaktion
:
-
Lagerung
:
P410 + P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen
über 50 °C/122 °F aussetzen.
Entsorgung
:
P501 Inhalt und Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung
zuführen.
Ergänzende
Kennzeichnungselemente
:
-
Anhang XVII - Beschränkung
der Herstellung des
Inverkehrbringens und der
Verwendung bestimmter
gefährlicher Stoffe, Mischungen
und Erzeugnisse
:
Nicht anwendbar.
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten
Verschlüssen auszustattende
Behälter
:
Nicht anwendbar.
Tastbarer Warnhinweis
:
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt die Kriterien für
PBT gemäß der Verordnung
(EG) Nr. 1907/2006, Anhang
XIII
:
Nicht anwendbar.
Stoff erfüllt die Kriterien für
vPvB gemäß der Verordnung
(EG) Nr. 1907/2006, Anhang
XIII
:
Nicht anwendbar.
Andere Gefahren, die zu keiner
Einstufung führen
:
Keine bekannt.