Safety data sheet Article 20051282

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Seite:13/16
Version:
2.2
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum:
14.11.2017
Datum der letzten
Ausgabe:
07.10.2016
12.4 Mobilität im Boden
Verteilungskoeffizient
Boden/Wasser (KOC)
:
Prallethrin Octanol/Wasser- Verteilungskoeffizient
Log Koe = 4,49
Cyphenothrin - Verteilungskoeffizient
Log Koe = 5,94
Mobilität
:
Butan/Isobutan/Propan : Bei Entweichen verteilt sich das Produkt
schnell in der Atmosphäre, wo es photochemisch abgebaut wird.
Kohlenwasserstoffe, C11-C12, Isoalkane, < 2 % Aromaten : Das
Produkt kann relativ schnell verdunsten. Vermutlich findet keine
Verteilung auf die Sedimentschicht und Abwasserfeststoffe statt.
Cyphenothrin : Wird leicht im Erdboden absorbiert.
Prallethrin : Wird leicht im Erdboden absorbiert.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT
:
Kohlenwasserstoffe, C11-C12, Isoalkane, <2% Aromaten: Nein
Prallethrin: Nein
Cyphenothrin: Nein
vPvB
:
Kohlenwasserstoffe, C11-C12, Isoalkane, <2% Aromaten: Nein
Prallethrin: Nein
Cyphenothrin: Nein
12.6 Andere schädliche Wirkungen
:
Keine Angaben vorhanden.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der
Identifizierten Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im
Expositionsszenario/Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Produkt
Entsorgungsmethoden
:
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder
minimiert werden. Die Entsorgung dieses Produkts sowie seiner
Lösungen und Nebenprodukte muss jederzeit unter Einhaltung der
Umweltschutzanforderungen und Abfallbeseitigungsgesetze sowie
den Anforderungen der örtlichen Behörden erfolgen. Überschüsse
und nicht zum Recyceln geeignete Produkte über ein anerkanntes
Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Abfall nicht unbehandelt
in die Kanalisation einleiten außer wenn alle anwendbaren
Vorschriften der Behörden eingehalten werden.
Gefährliche Abfälle
:
Die Einstufung des Produktes erfüllt möglicherweise die Kriterien
für gefährlichen Abfall.
Verpackung
Entsorgungsmethoden
:
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder
minimiert werden. Verpackungsabfall sollte wiederverwertet
werden. Verbrennung oder Deponierung sollte nur in Betracht
gezogen werden, wenn Wiederverwertung nicht durchführbar ist.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen
:
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
Leere Behälter und Auskleidungen können Produktrückstände
enthalten. Behälter nicht aufstechen oder verbrennen.