Safety data sheet Article 25099506
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010
Celaflor Wühlmaus Lebendfalle
Seite:12/13
Version: 1.0
Ausgabedatum/Überarbeitungsd
atum: 08.10.2016
Datumderletzten
Ausgabe: 00.00.0000
POPs - Anhang I - Herstellung
Keine der Komponenten ist gelistet.
POPs - Anhang I - Verwendung
Keine der Komponenten ist gelistet.
POPs - Anhang 2
Keine der Komponenten ist gelistet.
POPs - Anhang 3
Keine der Komponenten ist gelistet.
Internationale Listen
Nationales Inventar
USA :
Nicht bestimmt.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung :
Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Abkürzungen und Akronyme :
ADN = Europäisches Übereinkommen über die internationale
Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen
ADR = Europäisches Übereinkommen über die internationale
Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
ATE = Schätzwert akute Toxizität
CLP =Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und
Verpackung [Verordnung (EG) Nr. 1272/2008]
DMEL = Abgeleiteter Minimaler-Effekt-Grenzwert
DNEL = Abgeleiteter Nicht-Effekt-Grenzwert
EUH-Satz = CLP-spezifischer Gefahrenhinweis
IATA = Internationale Flug-Transport-Vereinigung
IMDG = Gefährliche Güter im internationalen Seeschiffsverkehr
PBT = Persistent, bioakkumulierbar und toxisch
PNEC = Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration
RRN = REACH Registriernummer
vPvB = Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Verfahren zur Ableitung der Einstufung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP/GHS)
Einstufung Begründung
Nicht eingestuft.
Volltext der abgekürzten H-Sätze :
Nicht anwendbar.
Volltext der Einstufungen
[CLP/GHS]
:
Nicht anwendbar.
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ruckdatum :
08.10.2016
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08.10.2016
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Hinweis für den Leser