Safety Data Sheet Article 23865826
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010
Seite:6/15
Version:
1.0
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum:
31.05.2015
Datum der letzten
Ausgabe:
13.11.2012
Austrittsbereich entfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen,
falls wasserlöslich. Alternativ, oder falls wasserunlöslich, mit einem
inerten trockenen Material absorbieren und in einen geeigneten
Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes
Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.
Grosse freigesetzte Menge
:
Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem
Austrittsbereich entfernen. Sich der Freisetzung mit dem Wind
nähern. Eintritt in Kanalisation, Gewässer, Keller oder geschlossene
Bereiche vermeiden. Ausgetretenes Material in eine
Abwasserbehandlungsanlage spülen oder folgendermaßen vorgehen.
Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand,
Erde, Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur Entsorgung nach
den örtlichen Bestimmungen in einen dafür vorgesehenen Behälter
geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen
entsorgen. Verschmutzte Absorptionsmittel können genauso
gefährlich sein, wie das freigesetzte Material.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
:
Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall.
Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter
persönlicher Schutzausrüstung.
Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der
Identifizierten Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im
Expositionsszenario/Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen
:
Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Nicht
einnehmen. Kontakt mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden.
Einatmen von Dampf oder Nebel vermeiden. Freisetzung in die
Umwelt vermeiden. Nur bei ausreichender Belüftung verwenden. Bei
unzureichender Lüftung Atemschutzgerät tragen. Im Originalbehälter
oder einem zugelassenen Ersatzbehälter aufbewahren, der aus einem
kompatiblen Material gefertigt wurde. Bei Nichtgebrauch fest
geschlossen halten. Leere Behälter enthalten Produktrückstände und
können gefährlich sein. Behälter nicht wiederverwenden.
Ratschlag zur allgemeinen
Arbeitshygiene
:
Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese
Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die
mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen,
Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen.
Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des
Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu
Hygienemaßnahmen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem
Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit
unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 10) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Behälter bis
zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet wurden, sorgfältig
verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern
aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
Seveso-II-Richtlinie - Meldeschwellen
Gefahrenkriterien