Safety Data Sheet Article 23865826

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010
Seite:4/15
Version:
1.0
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum:
31.05.2015
Datum der letzten
Ausgabe:
13.11.2012
Schuhe vor der Wiederverwendung gründlich reinigen.
Verschlucken
:
Den Mund mit Wasser ausspülen. Gebissprothese falls vorhanden
entfernen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in
einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der
Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein,
kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Bei Übelkeit nicht weiter
trinken lassen, da Erbrechen gefährlich sein kann. Kein Erbrechen
herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch
medizinisches Personal. Sollte Erbrechen eintreten, den Kopf tief
halten, damit das Erbrochene nicht in die Lungen eindringt. Ärztliche
Hilfe hinzuziehen, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen
anhalten oder schwerwiegend sind. Niemals einer bewusstlosen
Person etwas durch den Mund verabreichen. Bei Bewusstlosigkeit in
stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B.
Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern.
Schutz der Ersthelfer
:
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem
Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Bei
Verdacht, dass immer noch Dämpfe vorhanden sind, muss der Retter
eine geeignete Atemschutzmaske oder ein umluftunabhängiges
Atemschutzgerät tragen. Für die Erste Hilfe leistende Person kann es
gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen.
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit
Augenkontakt
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Einatmen
:
Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
Hautkontakt
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Verschlucken
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Zeichen/Symptome von Überexposition
Augenkontakt
:
Keine spezifischen Daten.
Einatmen
:
Keine spezifischen Daten.
Hautkontakt
:
Keine spezifischen Daten.
Verschlucken
:
Keine spezifischen Daten.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Hinweise für den Arzt
:
Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren
größerer Mengen sofort den Spezialisten der
Giftinformationszentrale kontaktieren.
Besondere Behandlungen
:
Keine besondere Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel
:
Wassersprühstrahl, Schaum, Trockenlöschmittel oder CO
2
.
Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer
geeignet ist.
Ungeeignete Löschmittel
:
Wasservollstrahl.