Safety Data Sheet Article 23865826

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010
Seite:3/15
Version:
1.0
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum:
31.05.2015
Datum der letzten
Ausgabe:
13.11.2012
XIII
Andere Gefahren, die zu keiner
Einstufung führen
:
Keine bekannt.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Stoff/Zubereitung
:
Gemisch
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
Identifikatoren
% w/w
Einstufung
Typ
67/548/EWG
Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 [CLP]
Azoxystrobin (ISO)
EG:
CAS: 131860-33-8
23,2
T; R23
N; R50 /53
Akut Tox. 3, H331
Aqu. akut 1, H400
Aqu. chronic 1, H410
[1]
1,2-Propylenglykol
EG: 200-338-0
CAS: 57-55-6
1 - 10
-
-
[2]
Naphthalinsulfonsäure/
Formaldehyd-Kondensat,
Na-Salz
EG:
CAS: 9008-63-3
1 - 5
Xi; R36/38
Hautreiz. 2, H315
Augenreiz. 2, H319
[1]
Fettalkoholethoxylat
EG:
CAS: 6843-49-6
5 10
Xn; R22
Xi; R36
Akut Tox. 4, H302
Augenreiz. 2, H319
[1]
Typ
[1] Stoff eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich
[2] Stoff mit einem Arbeitsplatzgrenzwert
Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen R- und H-Sätze.
Es sind keine zusätzliche Inhaltsstoffe vorhanden, die nach dem aktuellen Wissenstand des Lieferanten in den
zutreffenden Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind und daher in diesem
Abschnitt angegeben werden müssten.
Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Augenkontakt
:
Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die
oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen
und falls vorhanden entfernen. Mindestens 10 Minuten lang ständig
spülen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen.
Einatmen
:
Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer
Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Bei Verdacht, dass
immer noch Dämpfe vorhanden sind, muss der Retter eine geeignete
Atemschutzmaske oder ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät
tragen. Bei nicht vorhandener oder unregelmäßiger Atmung oder
beim Auftreten eines Atemstillstands ist durch ausgebildetes
Personal eine künstliche Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten.
Für die Erste Hilfe leistende Person kann es gehrlich sein, eine
Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen. Ärztliche Hilfe
hinzuziehen, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen anhalten
oder schwerwiegend sind. Falls nötig ein Giftinformationszentrum
oder einen Arzt anrufen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage
bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen
halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte,
Gürtel oder Bund) lockern.
Hautkontakt
:
Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte
Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen
einen Arzt aufsuchen. Kleidung vor erneutem Tragen waschen.