Safety Data Sheet Article 22976008

EG-SICHERHEITSDATENBLATT (VERORDNUNG (EG) n° 1907/2006 - REACH) Datum : 26/09/2014 Seite 3/12
Version : Nr. 1 (21/08/2014) Revision : Nr. 3 (21/08/2014)
FABRICATION CHIMIQUE ARDECHOISE / SCOTTS
INSECTICIDE RAMPANT - IN02E
INDEX: FCAC00122
CAS: 52315-07-8
EC: 257-84-29
CYPERMETHRINE
GHS07, GHS09
Wng
Acute Tox. 4, H302
Acute Tox. 4, H332
STOT SE 3, H335
Aquatic Acute 1, H400
M Acute = 1000
Aquatic Chronic 1, H410
M Chronic = 1000
Xn,N
Xn;R20/22
Xi;R37
N
;R50/53
0 <= x % < 1
INDEX: FCAT00019
CAS: 7696-12-0
EC: 231-711-6
TETRAMETHRINE
GHS09
Wng
Aquatic Acute 1, H400
M Acute = 100
Aquatic Chronic 1, H410
M Chronic = 100
N
N
;R50/53
0 <= x % < 1
INDEX: 007_010_00_4
CAS: 7632-00-0
EC: 231-555-9
REACH: 01-2119471836-27
N
ATRIUMNITRIT
GHS06, GHS09, GHS03
Dgr
Ox. Sol. 3, H272
Acute Tox. 3, H301
Eye Irrit. 2, H319
Aquatic Acute 1, H400
M Acute = 1
T,N,O
T;R25
N
;R50
O;R8
0 <= x % < 1
Angaben zu bestandteilen :
[1] Stoff für den es Aussetzungsgrenzwerte am Arbeitsplatz gibt.
ABSCHNITT 4 : ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN
Im Zweifelsfall oder wenn Symptome anhalten einen Arzt konsultieren.
Einer bewusstlosen Person keinesfalls etwas über den Mund einflößen.
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Nach Einatmen :
Den Patienten an der freien Luft und an der Ruhe transportieren
Nach Augenkontakt :
Bei geöffnetem Augenlid mindestens 15 Minuten lang gründlich mit weichem, sauberem Wasser spülen.
Nach Hautkontakt :
Kontaminierte Kleidung entfernen und Haut gründlich. Einen Dermatologen konsultieren, wenn Reizung anhält.
Nach Verschlucken :
Bei Einnahme kleiner Mengen (nicht mehr als ein Schluck) Mund mit Wasser ausspülen und einen Arzt konsultieren.
Ruhig stellen. Kein Erbrechen herbeiführen.
Einen Arzt konsultieren und ihm das Etikett zeigen.
Bei Verschlucken einen Arzt benachrichtigen, damit dieser beurteilt, ob eine Beobachtung und eine stationäre
Nachbehandlung erforderlich sind. Etikett vorzeigen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine Angabe vorhanden.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine Angabe vorhanden.
ABSCHNITT 5 : MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Entzündbar.
Löschpulver, Kohlendioxid (CO2) und andere Löschgase sind für Kleinbrände geeignet.
5.1. Löschmittel
Gefährdete Behälter in Flammennähe mit Wassersprühstrahl kühlen, um Bersten der Behälter unter Druck zu vermeiden.
Geeignete Löschmittel
Im Brandfall verwenden :
- Sprühwasser oder Wassernebel
- Made under licence of European Label System® MSDS software from InfoDyne - http://www.infodyne.fr -