Safety data sheet Article 22274225

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Seite:5/13
Version:
2.1
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum:
22.06.2017
Datum der letzten
Ausgabe:
28.08.2015
Besondere Schutzausrüstung bei
der Brandbekämpfung
:
Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und
umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen,
die im Überdruckmodus betrieben werden.
Zusätzliche Informationen :
Nicht verfügbar.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Nicht für Notfälle geschultes
Personal
:
Einsatzkräfte :
6.2 Umweltschutzmaßnahmen :
Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem
Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen
und Abwasserleitungen. Die zuständigen Stellen benachrichtigen,
wenn durch das Produkt Umweltbelastung verursacht wurde
(Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft).
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Kleine freigesetzte Menge :
Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich.
Alternativ, oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen
Material absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben.
Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.
Grosse freigesetzte Menge :
Sich der Freisetzung mit dem Wind nähern. Nicht in die Kanalisation
oder Gewässer gelangen lassen. Ausgetretenes Material mit
unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Vermiculite,
Kieselgur) eingrenzen und zur Entsorgung nach den örtlichen
Bestimmungen in einen dafür vorgesehenen Behälter geben (siehe
Abschnitt 13). Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen
entsorgen. Hinweis: Siehe Abschnitt 1 für Ansprechpartner in
Notfällen und Abschnitt 13 für Angaben zur Entsorgung.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte :
Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall.
Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter
persönlicher Schutzausrüstung.
Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der
Identifizierten Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im
Expositionsszenario/Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen :
Ratschlag zur allgemeinen
Arbeitshygiene
:
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem
Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit
unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 10) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Darf nicht in
die Hände von Kindern gelangen. Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten.