Safety data sheet Article 16961521

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Celaflor Stein-Reiniger
Seite:6/15
Version:
3.0
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum:
10.08.2017
Datum der letzten
Ausgabe:
31.05.2015
Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand,
Erde, Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur Entsorgung nach
den örtlichen Bestimmungen in einen dafür vorgesehenen Behälter
geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen
entsorgen. Verschmutzte Absorptionsmittel können genauso
gefährlich sein, wie das freigesetzte Material.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
:
Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall.
Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter
persönlicher Schutzausrüstung.
Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der
Identifizierten Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im
Expositionsszenario/Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen
:
Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Nicht
einnehmen. Kontakt mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden.
Einatmen von Dampf oder Nebel vermeiden. Freisetzung in die
Umwelt vermeiden. Im Originalbehälter oder einem zugelassenen
Ersatzbehälter aufbewahren, der aus einem kompatiblen Material
gefertigt wurde. Bei Nichtgebrauch fest geschlossen halten. Leere
Behälter enthalten Produktrückstände und können gefährlich sein.
Behälter nicht wiederverwenden.
Ratschlag zur allgemeinen
Arbeitshygiene
:
Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese
Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die
mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen,
Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen.
Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des
Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu
Hygienemaßnahmen.
7.2 Bedingungen zur sicheren
Lagerung unter Berücksichtigung
von Unverträglichkeiten
:
Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im
Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen.
Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren.
Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 10)
und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Behälter bis
zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter,
welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern,
um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern
aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt
geeigneten Behälter verwenden.
Seveso-Richtlinie - Meldeschwellen
Gefahrenkriterien
Kategorie
Benachrichtigung
und MAPP-
Grenzwert
Grenzwert
Sicherheitsbericht
E1: Gewässergefährdend - Akut oder Chronisch Kategorie 1
100 kg
200 kg