Safety data sheet Article 16961521

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Celaflor Stein-Reiniger
Seite:2/15
Version:
3.0
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum:
10.08.2017
Datum der letzten
Ausgabe:
31.05.2015
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Produktdefinition
:
Gemisch
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]
Aquatic Chronic 1, H410
Das Produkt ist als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen.
Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze (Gefahrenhinweise).
Siehe Abschnitt 11 für detailliertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
2.2 Kennzeichnungselemente
Gefahrenpiktogramme
:
Signalwort
:
Achtung
Gefahrenhinweise
:
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
Allgemein
:
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Prävention
:
P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
P270 Bei Gebrauch/Verwendung dieses Produkts nicht essen, trinken
oder rauchen.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Reaktion
:
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem
Tragen waschen.
Lagerung
:
Nicht anwendbar.
Entsorgung
:
P501 Inhalt/Behälter gemäß lokaler/nationaler Bestimmungen einer
ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
Gefährliche Inhaltsstoffe
:
Nicht anwendbar.
Ergänzende
Kennzeichnungselemente
:
Nicht anwendbar.
Anhang XVII - Beschränkung
der Herstellung des
Inverkehrbringens und der
Verwendung bestimmter
gefährlicher Stoffe, Mischungen
und Erzeugnisse
:
Nicht anwendbar.
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten
Verschlüssen auszustattende
Behälter
:
Nicht anwendbar.