Safety data sheet Article 16961521
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Celaflor Stein-Reiniger
Seite:12/15
Version:
3.0
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum:
10.08.2017
Datum der letzten
Ausgabe:
31.05.2015
Besondere Vorsichtsmaßnahmen
:
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
Vorsicht beim Umgang mit leeren Behältern, die nicht gereinigt oder
ausgespült wurden. Leere Behälter und Auskleidungen können
Produktrückstände enthalten. Vermeiden Sie die Verbreitung und
das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit
dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
ADR/RID
ADN
IMDG
IATA
14.1 UN-
Nummer
3082
3082
3082
3082
14.2 Ordnungs-
gemäße UN-
Versand-
bezeichnung
UMWELTGEFÄH
RDENDER
STOFF, FLÜSSIG,
N.A.G.
(Benzyl-C12-18-
alkyldimethyl-
Chloride)
UMWELTGEFÄH
RDENDER
STOFF, FLÜSSIG,
N.A.G.
UMWELTGEFÄH
RDENDER STOFF,
FLÜSSIG, N.A.G.
UMWELTGEFÄ
HRDENDER
STOFF,
FLÜSSIG, N.A.G.
14.3 Transport-
gefahrenklassen
Klasse 9:
Verschiedene
gefährliche Stoffe.
Klasse 9:
Verschiedene
gefährliche Stoffe.
Klasse 9:
Verschiedene
gefährliche Stoffe.
Klasse 9:
Verschiedene
gefährliche Stoffe.
14.4
Verpackungs-
gruppe
III
III
III
III
14.5.
Umweltgefahren
Ja.
Ja.
Ja.
Ja.
Zusätzliche
Informationen
Tunnelcode: -
Meeresschadstoff: Ja.
14.6 Besondere
Vorsichtsmaßnahmen für den
Verwender
:
Transport auf dem Werksgelände: nur in geschlossenen Behältern
transportieren, die senkrecht und fest stehen. Personen, die das
Produkt transportieren, müssen für das richtige Verhalten bei
Unfällen, Auslaufen oder Verschütten unterwiesen sein.
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-
Code
Nicht verfügbar.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe