Seite:1/15 Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 SICHERHEITSDATENBLATT Celaflor Stein-Reiniger ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Produktname Spezifikationsnummer : : Celaflor Stein-Reiniger 320000001039 Produktcode Produktbeschreibung Produkttyp Andere Identifizierungsarten : : : : 3314 Biozid. Flüssigkeit 300000001044 1.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:2/15 Celaflor Stein-Reiniger ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Produktdefinition : Gemisch Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] Aquatic Chronic 1, H410 Das Produkt ist als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:3/15 Celaflor Stein-Reiniger Tastbarer Warnhinweis : Nicht anwendbar. : Nein. : Nicht verfügbar. : Keine bekannt. 2.3 Sonstige Gefahren Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Stoff erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:4/15 Celaflor Stein-Reiniger Einatmen : Hautkontakt : Verschlucken : Schutz der Ersthelfer : Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Bei nicht vorhandener oder unregelmäßiger Atmung oder beim Auftreten eines Atemstillstands ist durch ausgebildetes Personal eine künstliche Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:5/15 Celaflor Stein-Reiniger 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Gefahren, die von dem Stoff oder der Mischung ausgehen : Gefährliche thermische Zersetzungsprodukte : Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen. Dieses Material ist für Wasserorganismen sehr giftig und hat langfristige Auswirkungen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:6/15 Celaflor Stein-Reiniger Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in einen dafür vorgesehenen Behälter geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Verschmutzte Absorptionsmittel können genauso gefährlich sein, wie das freigesetzte Material. 6.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:7/15 Celaflor Stein-Reiniger 7.3 Spezifische Endanwendungen Empfehlungen Spezifische Lösungen für den Industriesektor Nicht verfügbar. Nicht verfügbar. : : ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:8/15 Celaflor Stein-Reiniger Exposition gegenüber Flüssigkeitsspritzern, Nebeln, Gasen oder Stäuben zu vermeiden. Wenn ein Kontakt möglich ist, dann muss folgende Schutzausrüstung getragen werden, es sei denn, die Beurteilung erfordert einen höheren Schutzgrad: Schutzbrille mit Seitenblenden.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:9/15 Celaflor Stein-Reiniger Relative Dichte Löslichkeit(en) : : Nicht verfügbar. Nicht verfügbar. 9.2 Sonstige Angaben Keine weiteren Informationen. ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität : Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich der Reaktivität vor. 10.2 Chemische Stabilität : Das Produkt ist stabil. 10.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:10/15 Celaflor Stein-Reiniger Reproduktionstoxizität Schlussfolgerung / Zusammenfassung : Nicht verfügbar. Teratogenität Schlussfolgerung / Zusammenfassung : Nicht verfügbar. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Nicht verfügbar. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Nicht verfügbar. Aspirationsgefahr Nicht verfügbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:11/15 Celaflor Stein-Reiniger ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität Schlussfolgerung / Zusammenfassung : Nicht verfügbar. : Nicht verfügbar. : Nicht verfügbar. : Nicht verfügbar. 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Schlussfolgerung / Zusammenfassung 12.3 Bioakkumulationspotenzial 12.4 Mobilität im Boden Verteilungskoeffizient Boden/Wasser (KOC) Mobilität 12.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:12/15 Celaflor Stein-Reiniger Besondere Vorsichtsmaßnahmen : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Vorsicht beim Umgang mit leeren Behältern, die nicht gereinigt oder ausgespült wurden. Leere Behälter und Auskleidungen können Produktrückstände enthalten.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:13/15 Celaflor Stein-Reiniger Anhang XIV: Keine der Komponenten ist gelistet. Besonders besorgniserregende Stoffe: Keine der Komponenten ist gelistet. Sonstige EU-Bestimmungen Europäisches Inventar Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU) – Luft Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU) – Wasser : : Nicht bestimmt.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:14/15 Celaflor Stein-Reiniger POPs - Anhang I - Verwendung Keine der Komponenten ist gelistet. POPs - Anhang 2 Keine der Komponenten ist gelistet. POPs - Anhang 3 Keine der Komponenten ist gelistet. Internationale Listen Nationales Inventar USA 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung : Nicht bestimmt. : Nicht verfügbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:15/15 Celaflor Stein-Reiniger Ausgabedatum/ Überarbeitungsdatum Datum der letzten Ausgabe Version : 00.00.0000 : : 31.05.2015 3.0 Hinweis für den Leser Nach unserem Wissensstand sind die hierin enthaltenen Informationen korrekt.