Seite:1/13 Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 SICHERHEITSDATENBLATT ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Produktname : CELAFLOR Schneckenkorn Limex Produktbeschreibung Spezifikationsnummer Produkttyp Artikelnummer : : : : Molluskizid 300000008536 Granulat 3301, 3302 1.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:2/13 ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Produktdefinition : Gemisch Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] 2.2 Kennzeichnungselemente Signalwort Gefahrenhinweise : : Kein Signalwort. Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:3/13 ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Stoff/Zubereitung Name des Produkts / Inhaltsstoffs : Gemisch Einstufung % Identifikatoren Typ 67/548/EWG Metaldehyd EG:203-600-2 CAS : 108-62-3 5-10 F; R11 Xn; R22 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Entz. Festst. Kat. 2, [1] H228 Akut Tox. Kat.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:4/13 Einatmen : Keine spezifischen Daten. Hautkontakt : Keine spezifischen Daten. Verschlucken : Keine spezifischen Daten. 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Hinweise für den Arzt : Besondere Behandlungen : Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:5/13 Rettungskräfte sind". 6.2 Umweltschutzmaßnahmen : Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft). 6.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:6/13 Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/Expositionsszenarien hinzugezogen werden. 8.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:7/13 Hautschutz Handschutz : Körperschutz : Anderer Hautschutz : Atemschutz : Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition : Beim Umgang mit chemischen Produkten müssen immer chemikalienbeständige, undurchlässige und einer anerkannten Norm entsprechende Handschuhe getragen werden, wenn eine Risikobeurteilung dies erfordert.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:8/13 keine gefährlichen Zerfallsprodukte gebildet werden. Zersetzungsprodukte ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität Name des Produkts / Inhaltsstoffs Resultat Spezies Dosis Exposition Metaldehyd Metaldehyd LD50 Oral LD50 Dermal Ratte Ratte 227 mg/kg bw 2.275 mg/kg bw - : Nicht verfügbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:9/13 Einatmen Hautkontakt Verschlucken : : : Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. Verzögert und sofort auftretende Wirkungen sowie chronische Wirkungen nach kurzer oder lang anhaltender Exposition Kurzzeitexposition Mögliche sofortige Auswirkungen Mögliche verzögerte Auswirkungen : : Nicht verfügbar. Nicht verfügbar. : : Nicht verfügbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:10/13 PBT : P: Nicht verfügbar. B: Nicht verfügbar. T: Nicht verfügbar. vPvB : vP: Nicht verfügbar. vB: Nicht verfügbar. : Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. 12.6 Andere schädliche Wirkungen ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:11/13 14.3 Transportgefahrenklassen Nicht verfügbar. Nicht verfügbar. Nicht verfügbar. (-) Nicht verfügbar. (-) 14.4 Verpackungsgruppe 14.5. Umweltgefahren -- -- -- -- Nein. Nein. Nein. Nein. Zusätzliche Informationen Tunnelcode: - 14.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:12/13 Wassergefährdungsklasse Verweis auf Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) Technische Anleitung Luft : WGK 1 : Schutzmaßnahmen gemäß TRGS 500 einhalten Lagerklasse gemäß TRGS 510: 11 Nummer 5.2.1: 100 % : Nicht gelistet : Nicht gelistet : Nicht gelistet : Nicht verfügbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:13/13 Datum der letzten Ausgabe Version Erstellt durch : : : 02.02.2016 1.0 BSOYALAN Hinweis für den Leser Nach unserem Wissensstand sind die hierin enthaltenen Informationen korrekt. Weder der obengenannte Hersteller noch seine Tochtergesellschaften übernehmen jedoch jegliche Haftung hinsichtlich der Korrektheit oder Vollständigkeit der angegebenen Informationen.