Safety Data Sheet Article 25463208

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Seite:7/15
Version:
2.0
Ausgabedatum/Überarbeitungsd
atum:
29.06.2017
Datum der letzten
Ausgabe:
22.09.2014
und/oder die Notwendigkeit der Verwendung von
Atemschutzgeräten zu ermitteln. Es sollte ein Hinweis auf
Überprüfungsnormen erfolgen, wie beispielsweise der Folgende:
Europäische Norm DIN EN 689 (Arbeitsplatzatmosphären -
Anleitung zur Ermittlung der inhalativen Exposition gegeber
chemischen Stoffen zum Vergleich mit Grenzwerten und
Messstrategie) Europäische Norm DIN EN 14042
(Arbeitsplatzatmosphären - Leitfaden für die Anwendung und den
Einsatz von Verfahren und Geräten zur Ermittlung chemischer und
biologischer Arbeitsstoffe) Europäische Norm DIN EN 482
(Arbeitsplatzatmosphären - Allgemeine Anforderungen an die
Leistungsfähigkeit von Verfahren zur Messung chemischer
Arbeitsstoffe) Hinweis auf nationale Anleitungsdokumente für
Methoden zur Bestimmung gefährlicher Stoffe wird ebenfalls
gefordert.
DNEL/DMEL Zusammenfassung
:
Nicht verfügbar.
PNEC Zusammenfassung
:
Nicht verfügbar.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische
Steuerungseinrichtungen
:
Keine besonderen Lüftungsvorschriften. Gute übliche Raumlüftung
sollte zur Begrenzung der Exposition der Arbeiter gegenüber
Luftschadstoffen ausreichen. Wenn dieses Produkt Inhaltsstoffe mit
Expositionsgrenzwerten entlt, verwenden Sie Prozesskammern,
örtliche Abluftanlagen oder andere technische Einrichtungen, um die
Exposition der Arbeiter unterhalb empfohlener oder gesetzlich
vorgeschriebener Grenzwerte zu halten.
Persönliche Schutzmaßnahmen
Hygienische Maßnahmen
:
Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Arbeitskleidung
getrennt aufbewahren. Hände vor Pausen und sofort nach der
Handhabung des Produktes waschen. Beschmutzte Kleidung sofort
ausziehen und vor der Wiederverwendung gründlich reinigen.
Nicht reinigungsfähige Kleidungsstücke vernichten (verbrennen).
Augen-/Gesichtsschutz
:
Korbbrille gemäß EN166 (Verwendungsbereich 5 oder gleichartig)
tragen.
Hautschutz
Handschutz
:
CE gekennzeichnete Nitrilkautschuk Handschuhe (min. 0,40 mm
Dicke, Schutzindex: Klasse 6, Durchlässigkeitsrate: > 480 min)
tragen. Verunreinigte Handschuhe waschen. Bei
Verunreinigung innen, Beschädigungen oder nicht entfernbarer
äußerer Verunreinigung Handschuhe entsorgen. Vor dem Essen,
Trinken, Rauchen oder Gang zur Toilette immer Hände waschen.
Körperschutz
:
Standard-Overall und Schutzanzug Typ 6 tragen. Möglichst zwei
Schichten Kleidung tragen: Unter einem Chemieschutzanzug sollte
ein Overall aus Polyester/Baumwolle oder reiner Baumwolle
getragen werden. Overalls regelmäßig professionell reinigen lassen.
Anderer Hautschutz
:
Geeignetes Schuhwerk und zusätzliche Hautschutzmaßnahmen auf
Basis der durchzuführenden Aufgabe und der damit verbundenen
Gefahren wählen, und vorgängig durch einen Fachmann genehmigen
lassen.
Atemschutz
:
Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig.
Atemschutz sollte nur zum Beherrschen des Restrisikos bei
Kurzzeittätigkeiten dienen, wenn alle praktisch durchführbaren
Schritte zur Gefährdungsreduzierung an der Gefahrenquelle
eingehalten wurden, z.B. durch Zurückhaltung und/oder lokale