Safety Data Sheet Article 25463208

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Seite:4/15
Version:
2.0
Ausgabedatum/Überarbeitungsd
atum:
29.06.2017
Datum der letzten
Ausgabe:
22.09.2014
Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch
medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt
aufsuchen.
Schutz der Ersthelfer
:
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem
Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit
Augenkontakt
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Einatmen
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Hautkontakt
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Verschlucken
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Zeichen/Symptome von Überexposition
Augenkontakt
:
Keine spezifischen Daten.
Einatmen
:
Keine spezifischen Daten.
Hautkontakt
:
Keine spezifischen Daten.
Verschlucken
:
Keine spezifischen Daten.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Hinweise für den Arzt
:
Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren
größerer Mengen sofort den Spezialisten der
Giftinformationszentrale kontaktieren. Wenn eine größere Menge
aufgenommen wird, sollte eine Magenspülung nur innerhalb der
ersten beiden Stunden in Betracht gezogen werden. Die Applikation
von Aktivkohle und Natriumsulfat wird aber immer empfohlen.
Ein spezifisches Antidot ist nicht bekannt.
Besondere Behandlungen
:
Keine besondere Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel
:
Wassersprühnebel, alkoholbeständigen Schaum, Trockenlöschmittel
oder Kohlendioxid verwenden.
Ungeeignete Löschmittel
:
Keine bekannt.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefahren, die von dem Stoff oder
der Mischung ausgehen
:
Keine besondere Feuer- oder Explosionsgefahr.
Gefährliche thermische
Zersetzungsprodukte
:
Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören:
Cyanwasserstoff (Blausäure)
Kohlenmonoxid (CO)
Stickoxide (NOx)
Fluorwasserstoff
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Spezielle Schutzmassnahmen für
Feuerwehrleute
:
Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle
Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine
Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko