Safety Data Sheet Article 25463208

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Seite:2/15
Version:
2.0
Ausgabedatum/Überarbeitungsd
atum:
29.06.2017
Datum der letzten
Ausgabe:
22.09.2014
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Produktdefinition
:
Gemisch
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]
Chronische aquatische Toxizität: Kategorie 3; H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger
Wirkung.
Siehe Abschnitt 11 für detaillierte Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
2.2 Kennzeichnungselemente
Gefahrenpiktogramme
:
Keine
Signalwort
:
Keine
Gefahrenhinweise
:
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
Allgemein
:
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder
Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Prävention
:
P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
Reaktion
:
keine
Lagerung
:
keine
Entsorgung
:
P501 - Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen
Vorschriften entsorgen..
Ergänzende
Kennzeichnungselemente
:
EUH401 : Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
EUH208 : Enthält 5-Chlor-2-methyl- 3(2H)isothiazolon, Mischung
mit 2-Methyl-3(2H)-isothiazolon im Verhältnis 3:1. Kann allergische
Reaktionen hervorrufen.
Anhang XVII - Beschränkung
der Herstellung des
Inverkehrbringens und der
Verwendung bestimmter
gefährlicher Stoffe, Mischungen
und Erzeugnisse
:
Nicht anwendbar.
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten
Verschlüssen auszustattende
Behälter
:
Nicht anwendbar.
Tastbarer Warnhinweis
:
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt die Kriterien für
PBT gemäß der Verordnung
(EG) Nr. 1907/2006, Anhang
XIII
:
Nicht anwendbar.
Stoff erfüllt die Kriterien für
vPvB gemäß der Verordnung
(EG) Nr. 1907/2006, Anhang
:
Nicht anwendbar.