Safety Data Sheet Article 25463208

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Seite:12/15
Version:
2.0
Ausgabedatum/Überarbeitungsd
atum:
29.06.2017
Datum der letzten
Ausgabe:
22.09.2014
Verpackung
Entsorgungsmethoden
:
Nicht restentleerte Verpackungen sind als Sonderabfall zu entsorgen.
Vollständig entleerte und gespülte gewerbliche
Pflanzenschutzmittelbehälter werden dem kostenlosen
Verpackungsrücknahmesystem PAMIRA (PAckMIttel Rücknahme
Agrar) zugeführt. Kleinverpackungen können auch dem kostenlosen
Dualen System (Grüner Punkt) zugeführt werden.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen
:
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
Leere Behälter und Auskleidungen können Produktrückstände
enthalten. Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von
freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich,
Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
ADR/RID
ADN
IMDG
IATA
14.1 UN-
Nummer
--
--
--
--
14.2 Ordnungs-
gemäße UN-
Versandbezeich-
nung
Nicht als gefährlich
eingestuft
Nicht verfügbar.
Nicht als gefährlich
eingestuft
Nicht verfügbar.
Nicht als gefährlich
eingestuft
Nicht verfügbar.
Nicht als gefährlich
eingestuft
Nicht verfügbar.
14.3 Transport-
gefahrenklassen
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar. (-)
Nicht verfügbar. (-)
14.4
Verpackungs-
gruppe
--
--
--
--
14.5.
Umweltgefahren
Nein.
Nein.
Nein.
Nein.
Zusätzliche
Informationen
Tunnelcode: keine
14.6 Besondere
Vorsichtsmaßnahmen für den
Verwender
:
Transport auf dem Werksgelände: nur in geschlossenen Behältern
transportieren, die senkrecht und fest stehen. Personen, die das
Produkt transportieren, müssen für das richtige Verhalten bei
Unfällen, Auslaufen oder Verschütten unterwiesen sein.
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-
Code
Nicht verfügbar.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe
Besonders besorgniserregende Stoffe
Karzinogen: Nicht gelistet Mutagen: Nicht gelistet