Safety Data Sheet Article 25463208

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Seite:11/15
Version:
2.0
Ausgabedatum/Überarbeitungsd
atum:
29.06.2017
Datum der letzten
Ausgabe:
22.09.2014
Tebuconazol
Akut EC
50
3,8 mg/L
Wasserpflanzen -
(Pseudokirchneriella subcapitata)
72h
Akut EC
50
0,0053 mg/L
Wasserpflanzen
(Desmodesmus subspicatus)
72h
Schlussfolgerung /
Zusammenfassung
:
Nicht verfügbar.
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Schlussfolgerung /
Zusammenfassung
:
Trifloxystrobin:
Nicht leicht biologisch abbaubar
Tebuconazol:
Nicht leicht biologisch abbaubar
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Name des Produkts / Inhaltsstoffs
LogP
ow
BCF
Potential
Trifloxystrobin
-
431
Keine Bioakkumulation.
Tebuconazol
-
35-59
Keine Bioakkumulation.
12.4 Mobilität im Boden
Verteilungskoeffizient
Boden/Wasser (KOC)
:
Trifloxystrobin: Koc: 2377
Tebuconazol: Koc: 769
Mobilität
:
Trifloxystrobin: Schwach mobil in Böden
Tebuconazol: Schwach mobil in Böden
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT und vPvB
:
Trifloxystrobin: Stoff wird nicht als persistent, bioakkumulierbar
und toxisch (PBT) angesehen. Stoff wird nicht als sehr persistent
und sehr bioakkumulierbar (vPvB) angesehen.
Tebuconazol: Stoff wird nicht als persistent, bioakkumulierbar und
toxisch (PBT) angesehen. Stoff wird nicht als sehr persistent und
sehr bioakkumulierbar (vPvB) angesehen.
12.6 Andere schädliche Wirkungen
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der
Identifizierten Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im
Expositionsszenario/Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Produkt
Entsorgungsmethoden
:
Produkt kann unter Beachtung der geltenden Vorschriften und
gegebenenfalls nach Rücksprache mit dem Entsorger bzw. der
zuständigen Behörde einer Deponie oder einer Verbrennungsanlage
zugeführt werden.
Gefährliche Abfälle
:
Nach gegenwärtigem Kenntnisstand des Lieferanten ist dieses
Produkt nicht als gefährlicher Abfall im Sinne der EU-Richtlinie
91/689/EWG zu betrachten.
Abfallschlüssel für das
ungebrauchte Produkt
:
02 01 08* Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft, die
gefährliche Stoffe enthalten91/689/EWG zu betrachten.