Safety data sheet Article 16962616

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Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) Nr. 2015/830
Rosen-Pilzfrei Saprol
Seite:7/16
Version:
2.0
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum:
07.12.2017
Datum der letzten Ausgabe:
08.12.2014
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der
Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Bereitgestellte
Informationen beruhen auf typischen voraussichtlichen Verwendungen des Produkts. Bei der Handhabung von
Großmengen oder anderen Verwendungen, die die Exposition von Arbeitern oder die Freisetzung in die Umwelt
signifikant erhöhen können, sind eventuell zusätzliche Maßnahmen erforderlich.
8.1 Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatz-Grenzwerte
Es ist kein Expositionsgrenzwert bekannt.
Empfohlene
Überwachungsverfahren
:
Falls dieses Produkt Inhaltsstoffe mit Expositionsgrenzen enthält,
kann eine persönliche, atmosphärische (bezogen auf den
Arbeitsplatz) oder biologische Überwachung erforderlich sein, um
die Wirksamkeit der Belüftung oder anderer Kontrollmaßnahmen
und/oder die Notwendigkeit der Verwendung von
Atemschutzgeräten zu ermitteln. Es sollte ein Hinweis auf
Überprüfungsnormen erfolgen, wie beispeilsweise der Folgende:
Europäische Norm DIN EN 689 (Arbeitsplatzatmosphären -
Anleitung zur Ermittlung der inhalativen Exposition gegeber
chemischen Stoffen zum Vergleich mit Grenzwerten und
Messstrategie) Europäische Norm DIN EN 14042
(Arbeitsplatzatmosphären - Leitfaden für die Anwendung und den
Einsatz von Verfahren und Geten zur Ermittlung chemischer und
biologischer Arbeitsstoffe) Europäische Norm DIN EN 482
(Arbeitsplatzatmosphären - Allgemeine Anforderungen an die
Leistungsfähigkeit von Verfahren zur Messung chemischer
Arbeitsstoffe) Hinweis auf nationale Anleitungsdokumente für
Methoden zur Bestimmung gefährlicher Stoffe wird ebenfalls
gefordert.
DNEL/DMEL Zusammenfassung
:
Nicht verfügbar.
PNEC Zusammenfassung
:
Nicht verfügbar.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische
Steuerungseinrichtungen
:
Gute übliche Raumlüftung sollte zur Begrenzung der Exposition der
Arbeiter gegenüber Luftschadstoffen ausreichen.
Persönliche Schutzmaßnahmen
Hygienische Maßnahmen
:
Waschen Sie nach dem Umgang mit chemischen Produkten und am
Ende des Arbeitstages ebenso wie vor dem Essen, Rauchen und
einem Toilettenbesuch gründlich Hände, Unterarme und Gesicht.
Geeignete Methoden zur Beseitigung kontaminierter Kleidung
wählen. Kontaminierte Kleidung vor der erneuten Verwendung
waschen. Stellen Sie sicher, dass in der Nähe des Arbeitsbereichs
Augenspülstationen und Sicherheitsduschen vorhanden sind.
Augen-/Gesichtsschutz
:
Wenn die Risikobeurteilung dies erfordert, sollten Schutzbrillen
getragen werden, die einer anerkannten Norm entsprechen, um die
Exposition gegenüber Flüssigkeitsspritzern, Nebeln, Gasen oder