Safety data sheet Article 16962616

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Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) Nr. 2015/830
Rosen-Pilzfrei Saprol
Seite:6/16
Version:
2.0
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum:
07.12.2017
Datum der letzten Ausgabe:
08.12.2014
Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter
persönlicher Schutzausrüstung.
Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der
Identifizierten Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im
Expositionsszenario/Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen
:
Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Nicht
einnehmen. Kontakt mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden.
Einatmen von Dampf oder Nebel vermeiden. Freisetzung in die
Umwelt vermeiden. Im Originalbehälter oder einem zugelassenen
Ersatzbehälter aufbewahren, der aus einem kompatiblen Material
gefertigt wurde. Bei Nichtgebrauch fest geschlossen halten. Leere
Behälter enthalten Produktrückstände und können gefährlich sein.
Behälter nicht wiederverwenden.
Ratschlag zur allgemeinen
Arbeitshygiene
:
Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese
Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die
mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen,
Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen.
Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des
Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu
Hygienemaßnahmen.
7.2 Bedingungen zur sicheren
Lagerung unter Berücksichtigung
von Unverträglichkeiten
:
Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im
Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen.
Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren.
Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 10)
und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Behälter bis
zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter,
welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern,
um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern
aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt
geeigneten Behälter verwenden.
Seveso-II-Richtlinie - Meldeschwellen
Namentlich aufgeführte Stoffe
Name
Benachrichtigung und
MAPP-Grenzwert
Grenzwert
Sicherheitsbericht
Methanol
500 t
5.000 t
Gefahrenkriterien
Kategorie
Benachrichtigung und
MAPP-Grenzwert
Grenzwert
Sicherheitsbericht
E1: Gewässergehrdend - Chronisch 2
200 kg
500 kg
7.3 Spezifische Endanwendungen
Empfehlungen
:
Nicht verfügbar.
Spezifische Lösungen für den
Industriesektor
:
Nicht verfügbar.