Safety data sheet Article 16962616

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Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) Nr. 2015/830
Rosen-Pilzfrei Saprol
Seite:5/16
Version:
2.0
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum:
07.12.2017
Datum der letzten Ausgabe:
08.12.2014
Verbindungen
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Spezielle Schutzmassnahmen für
Feuerwehrleute
:
Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle
Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine
Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko
einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.
Besondere Schutzausrüstung bei
der Brandbekämpfung
:
Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und
umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen,
die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für
Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und
Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt
einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien.
Zusätzliche Informationen
:
Nicht verfügbar.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Nicht für Notfälle geschultes
Personal
:
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem
Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.
Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und ungeschütztem
Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht
berühren oder betreten. Einatmen von Dampf oder Nebel vermeiden.
Für ausreichende Lüftung sorgen. Bei unzureichender Lüftung
Atemschutzgerät tragen. Geeignete persönliche Schutzausrüstung
anlegen.
Einsatzkräfte
:
Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt
wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu
beachten. Siehe auch Informationen in "Für Personen, die keine
Rettungskräfte sind".
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
:
Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem
Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen
und Abwasserleitungen. Die zuständigen Stellen benachrichtigen,
wenn durch das Produkt Umweltbelastung verursacht wurde
(Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft). Stoff ist
wasserverschmutzend. Kann bei Freisetzung in großen Mengen
umweltschädlich sein. Verschüttete Mengen aufnehmen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Freisetzung
:
Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem
Austrittsbereich entfernen. Sich der Freisetzung mit dem Wind
nähern. Eintritt in Kanalisation, Gewässer, Keller oder geschlossene
Bereiche vermeiden. Ausgetretenes Material in eine
Abwasserbehandlungsanlage spülen oder folgendermaßen vorgehen.
Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand,
Erde, Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur Entsorgung nach
den örtlichen Bestimmungen in einen dafür vorgesehenen Behälter
geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen
entsorgen. Verschmutzte Absorptionsmittel können genauso
gefährlich sein, wie das freigesetzte Material.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
:
Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall.