Safety data sheet Article 16962616
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Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) Nr. 2015/830
Rosen-Pilzfrei Saprol
Seite:13/16
Version:
2.0
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum:
07.12.2017
Datum der letzten Ausgabe:
08.12.2014
Vorsicht beim Umgang mit leeren Behältern, die nicht gereinigt oder
ausgespült wurden. Leere Behälter und Auskleidungen können
Produktrückstände enthalten. Vermeiden Sie die Verbreitung und
das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit
dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
ADR/RID
ADN
IMDG
IATA
14.1 UN-
Nummer
3082
3082
3082
3082
14.2
Ordnungsgemäß
e UN-
Versandbezeichn
ung
UMWELTGEFÄH
RDENDER
STOFF, FLÜSSIG,
N.A.G.
(Triticonazol
(ISO))
UMWELTGEFÄH
RDENDER
STOFF, FLÜSSIG,
N.A.G.
(Triticonazol
(ISO))
UMWELTGEFÄH
RDENDER STOFF,
FLÜSSIG, N.A.G.
(Triticonazol (ISO))
UMWELTGEFÄH
RDENDER STOFF,
FLÜSSIG, N.A.G.
(Triticonazol (ISO))
14.3
Transportgefahr
enklassen
Klasse 9:
Verschiedene
gefährliche Stoffe.
Klasse 9:
Verschiedene
gefährliche Stoffe.
Klasse 9:
Verschiedene
gefährliche Stoffe.
Klasse 9:
Verschiedene
gefährliche Stoffe.
14.4
Verpackungsgru
ppe
III
III
III
III
14.5.
Umweltgefahren
Ja.
Ja.
Ja.
Nein.
Zusätzliche
Informationen
Tunnelcode: -
Meeresschadstoff:
Ja.
14.6 Besondere
Vorsichtsmaßnahmen für den
Verwender
:
Transport auf dem Werksgelände: nur in geschlossenen Behältern
transportieren, die senkrecht und fest stehen. Personen, die das
Produkt tranportieren, müssen für das richtige Verhalten bei
Unfällen, Auslaufen oder Verschütten unterwiesen sein.
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-
Code
Nicht verfügbar.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe
Anhang XIV: Keine der Komponenten ist gelistet.
Besonders besorgniserregende Stoffe: Keine der Komponenten ist gelistet.
Sonstige EU-Bestimmungen