Seite:1/16 Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) Nr. 2015/830 SICHERHEITSDATENBLATT Rosen-Pilzfrei Saprol ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Produktname Spezifikationsnummer : : Rosen-Pilzfrei Saprol 320000001060 Produktcode Produktbeschreibung Produkttyp Andere Identifizierungsarten : : : : FRS02026 Fungizid. Flüssig 300000001049 1.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Seite:2/16 Rosen-Pilzfrei Saprol ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Produktdefinition : Gemisch Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] Aquatic Chronic 2, H411 Das Produkt ist als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen. 2.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Seite:3/16 Rosen-Pilzfrei Saprol : Nicht anwendbar. : Nicht anwendbar. Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII : Nicht anwendbar. Stoff erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII : Nicht anwendbar. Mit kindergesicherten Verschlüssen auszustattende Behälter Tastbarer Warnhinweis 2.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Seite:4/16 Rosen-Pilzfrei Saprol Hautkontakt : Verschlucken : Schutz der Ersthelfer : halten. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Schuhe vor der Wiederverwendung gründlich reinigen. Den Mund mit Wasser ausspülen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Seite:5/16 Rosen-Pilzfrei Saprol Verbindungen 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Spezielle Schutzmassnahmen für Feuerwehrleute : Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung : Zusätzliche Informationen : Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Seite:6/16 Rosen-Pilzfrei Saprol Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter persönlicher Schutzausrüstung. Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Seite:7/16 Rosen-Pilzfrei Saprol ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Bereitgestellte Informationen beruhen auf typischen voraussichtlichen Verwendungen des Produkts.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Seite:8/16 Rosen-Pilzfrei Saprol Stäuben zu vermeiden. Wenn ein Kontakt möglich ist, dann muss folgende Schutzausrüstung getragen werden, es sei denn, die Beurteilung erfordert einen höheren Schutzgrad: Schutzbrille mit Seitenblenden.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Seite:9/16 Rosen-Pilzfrei Saprol Verdampfungsgeschwindigkeit Entzündbarkeit (fest, gasförmig) Obere/untere Entzündbarkeitsoder Explosionsgrenzen Dampfdruck Dampfdichte Relative Dichte Löslichkeit(en) Verteilungskoeffizient: nOctanol/Wasser Selbstentzündungstemperatur Zersetzungstemperatur Viskosität : : : Explosive Eigenschaften Oxidierende Eigenschaften : : : : : : : : : : Nicht verfügbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Seite:10/16 Rosen-Pilzfrei Saprol Nicht verfügbar. Reizung/Verätzung Schlussfolgerung / Zusammenfassung Haut : Augen : Respiratorisch : Nicht verfügbar. Nicht verfügbar. Nicht verfügbar. Sensibilisierung Schlussfolgerung / Zusammenfassung Haut : Respiratorisch : Nicht verfügbar. Nicht verfügbar. Mutagenität Schlussfolgerung / Zusammenfassung : Nicht verfügbar. : Nicht verfügbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Seite:11/16 Rosen-Pilzfrei Saprol Hautkontakt Verschlucken : : Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. Verzögert und sofort auftretende Wirkungen sowie chronische Wirkungen nach kurzer oder lang anhaltender Exposition Kurzzeitexposition Mögliche sofortige Auswirkungen Mögliche verzögerte Auswirkungen : : Nicht verfügbar. Nicht verfügbar. : : Nicht verfügbar. Nicht verfügbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Seite:12/16 Rosen-Pilzfrei Saprol 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Schlussfolgerung / Zusammenfassung : 12.3 Bioakkumulationspotenzial : Nicht verfügbar. Nicht verfügbar. 12.4 Mobilität im Boden Verteilungskoeffizient Boden/Wasser (KOC) Mobilität : Nicht verfügbar. : Nicht verfügbar. 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung PBT : P: Nicht verfügbar. B: Nicht verfügbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Seite:13/16 Rosen-Pilzfrei Saprol Vorsicht beim Umgang mit leeren Behältern, die nicht gereinigt oder ausgespült wurden. Leere Behälter und Auskleidungen können Produktrückstände enthalten. Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Seite:14/16 Rosen-Pilzfrei Saprol Europäisches Inventar Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU) – Luft Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU) – Wasser : : Mindestens eine Komponente ist nicht gelistet. Nicht gelistet : Nicht gelistet Aerosolpackungen : Nicht anwendbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Seite:15/16 Rosen-Pilzfrei Saprol UNECE-Aarhus-Protokoll über persistente organische Verbindungen (POP) und Schwermetalle Schwermetalle - Anhang 1 Keine der Komponenten ist gelistet. POPs - Anhang I - Herstellung Keine der Komponenten ist gelistet. POPs - Anhang I - Verwendung Keine der Komponenten ist gelistet. POPs - Anhang 2 Keine der Komponenten ist gelistet.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Seite:16/16 Rosen-Pilzfrei Saprol Druckdatum Ausgabedatum/ Überarbeitungsdatum Datum der letzten Ausgabe Version : : 07.12.2017 07.12.2017 : : 08.12.2014 2.0 Hinweis für den Leser Nach unserem Wissensstand sind die hierin enthaltenen Informationen korrekt.