Safety Data Sheet Article 16961404

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Celaflor Pheromonfalle fur Nahrungsmittelmotten
Seite:10/12
Version:
2.0
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum:
22.09.2017
Datum der letzten
Ausgabe:
25.05.2015
Verpackung
Entsorgungsmethoden
:
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder
minimiert werden. Verpackungsabfall sollte wiederverwertet
werden. Verbrennung oder Deponierung sollte nur in Betracht
gezogen werden, wenn Wiederverwertung nicht durchführbar ist.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen
:
Leere Behälter und Auskleidungen können Produktrückstände
enthalten. Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von
freigesetztem Material sowie den Kontakt mit Gewässern, Abflüssen
und Abwasserleitungen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
ADR/RID
ADN
IMDG
IATA
14.1 UN-
Nummer
-
-
-
-
14.2 Ordnungs-
gemäße UN-
Versand-
bezeichnung
Unterliegt keiner
Transport-
einstufung
Unterliegt keiner
Transport-
einstufung
Unterliegt keiner
Transporteinstufung
Unterliegt keiner
Transporteinstufung
14.3 Transport-
gefahrenklassen
14.4
Verpackungs-
gruppe
-
-
-
-
14.5.
Umweltgefahren
Nein.
Nein.
Nein.
Nein.
Zusätzliche
Informationen
Tunnelcode: -
14.6 Besondere
Vorsichtsmaßnahmen für den
Verwender
:
Personen, die das Produkt transportieren, müssen für das richtige
Verhalten bei Unfällen, Auslaufen oder Verschütten unterwiesen
sein.
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-
Code
Nicht verfügbar.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe
Besonders besorgniserregende Stoffe
Karzinogen: Nicht gelistet
Mutagen: Nicht gelistet
Fortpflanzungsgefährdend: Nicht gelistet
PBT: Nicht gelistet
vPvB: Nicht gelistet