Safety Data Sheet Article 16960704
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010
Celaflor Naturen Obstmaden-Falle
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Internationale Vorschriften
Chemiewaffenübereinkommen,
Liste-I-Chemikalien
:
Nicht gelistet
Chemiewaffenübereinkommen,
Liste-II-Chemikalien
:
Nicht gelistet
Chemiewaffenübereinkommen,
Liste-III-Chemikalien
:
Nicht gelistet
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
:
Das Gemisch wurde keiner Sicherheitsbeurteilung unterzogen.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Abkürzungen und Akronyme
:
ADN = Europäisches Übereinkommen über die internationale
Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen
ADR = Europäisches Übereinkommen über die internationale
Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
ATE = Schätzwert der akuten Toxizität
CLP =Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und
Verpackung; Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
DNEL = Abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung
DMEL = Abgeleitete Minimale-Expositionshöhe
EUH-Satz = CLP-spezifischer Gefahrenhinweis
IATA = Internationaler Luftverkehrsverband
PNEC = Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration
RID = Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung
gefährlicher Güter
RRN = REACH Registriernummer
PBT = Persistent, bioakkumulierbar und toxischer Stoff
vPvB = Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Verfahren zur Ableitung der Einstufung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP/GHS)
Einstufung
Begründung
Nicht eingestuft.
Volltext der abgekürzten H-Sätze
:
Nicht anwendbar.
Volltext der Einstufungen
[CLP/GHS]
:
Nicht anwendbar.
Volltext der abgekürzten R-Sätze
:
Nicht anwendbar.
Volltext der Einstufungen
[DSD/DPD]
:
Nicht anwendbar.
Druckdatum
:
25.05.2015
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
:
25.05.2015
Datum der letzten Ausgabe
:
19.11.2012
Version
:
2.0
Erstellt durch
:
BSOYALAN
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Version:
1.1
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum:
25.05.2015
Datum der letzten
Ausgabe:
19.11.2012