Safety Data Sheet Article 16961387
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EGEU) 2015(830
Seite:7/16
Version:
3.0
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum:
28.07.2017
Datum der letzten
Ausgabe:
06.04.2016
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der
Identifizierten Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im
Expositionsszenario/Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen :
Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Nicht in die
Augen oder auf die Haut oder auf die Kleidung geraten lassen.
Dampf oder Nebel nicht einatmen. Nicht einnehmen. Freisetzung in
die Umwelt vermeiden. Wenn das Material bei normalem Gebrauch
eine Gefahr für die Atemwege darstellt, nur bei ausreichender
Belüftung verwenden oder einen geeigneten Atemschutz tragen. Im
Originalbehälter oder einem zugelassenen Ersatzbehälter
aufbewahren, der aus einem kompatiblen Material gefertigt wurde.
Bei Nichtgebrauch fest geschlossen halten. Leere Behälter enthalten
Produktrückstände und können gefährlich sein. Behälter nicht
wiederverwenden.
Ratschlag zur allgemeinen
Arbeitshygiene
:
Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese
Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die
mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen,
Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen.
Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des
Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu
Hygienemaßnahmen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem
Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit
unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 10) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Unter
Verschluss aufbewahren. Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter,
welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in
unbeschrifteten Behältern aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter
verwenden.
Seveso-II-Richtlinie – Meldeschwellen
Gefahrenkriterien
Kategorie Benachrichtigung und
MAPP-Grenzwert
Grenzwert
Sicherheitsberich
t
E1: Gewässergefährdend - Chronisch 2 200.000 kg 500.000 kg
C9ii: Giftig für die Umwelt 200.000 kg 500.000 kg
7.3 Spezifische Endanwendungen
Empfehlungen :
Nicht verfügbar.
Spezifische Lösungen für den
Industriesektor
:
Nicht verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der
Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der
Identifizierten Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im
Expositionsszenario/Expositionsszenarien hinzugezogen werden.