Safety Data Sheet Article 16961387
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EGEU) 2015(830
Seite:13/16
Version:
3.0
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum:
28.07.2017
Datum der letzten
Ausgabe:
06.04.2016
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Produkt
Entsorgungsmethoden :
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder
minimiert werden. Die Entsorgung dieses Produkts sowie seiner
Lösungen und Nebenprodukte muss jederzeit unter Einhaltung der
Umweltschutzanforderungen und Abfallbeseitigungsgesetze sowie
den Anforderungen der örtlichen Behörden erfolgen. Überschüsse
und nicht zum Recyceln geeignete Produkte über ein anerkanntes
Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Abfall nicht unbehandelt
in die Kanalisation einleiten außer wenn alle anwendbaren
Vorschriften der Behörden eingehalten werden.
Gefährliche Abfälle :
Nach gegenwärtigem Kenntnisstand des Lieferanten ist dieses
Produkt nicht als gefährlicher Abfall im Sinne der EU-Richtlinie
91/689/EWG zu betrachten.
Europäischer Abfallkatalog (EAK)
Abfallschlüssel Abfallbezeichnung
Nicht verfügbar. Nicht verfügbar.
Verpackung
Entsorgungsmethoden :
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder
minimiert werden. Verpackungsabfall sollte wiederverwertet
werden. Verbrennung oder Deponierung sollte nur in Betracht
gezogen werden, wenn Wiederverwertung nicht durchführbar ist.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen :
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
Vorsicht beim Umgang mit leeren Behältern, die nicht gereinigt oder
ausgespült wurden. Leere Behälter und Auskleidungen können
Produktrückstände enthalten. Vermeiden Sie die Verbreitung und
das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit
dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
ADR/RID ADN IMDG IATA
14.1 UN-
Nummer
UN1992 UN1992 UN1992 UN1992
14.2 Ordnungs-
gemäße UN-
Versand-
bezeichnung
ENTZÜNDBARE
R FLÜSSIGER
STOFF, GIFTIG,
N.A.G. (2-
methylpropan-1-
ol)(Pyrethrine und
Pyrethroide)
ENTZÜNDBARE
R FLÜSSIGER
STOFF, GIFTIG,
N.A.G.( 2-
methylpropan-1-
ol)(Pyrethrine und
Pyrethroide)
ENTZÜNDBARER
FLÜSSIGER
STOFF, GIFTIG,
N.A.G. (2-
methylpropan-1-
ol)(Pyrethrine und
Pyrethroide)
Meeresschadstoff
(2,6-Di-tert-butyl-p-
kresol)
ENTZÜNDBARER
FLÜSSIGER
STOFF, GIFTIG,
N.A.G. (2-methyl
propan-1-ol)
(Pyrethrine und
Pyrethroide)
14.3 Transport-
gefahrenklassen
Klasse 3:
Entzündbare
flüssige Stoffe. (-)
Klasse 3:
Entzündbare
flüssige Stoffe. (-)
Klasse 3:
Entzündbare flüssige
Stoffe. (-)
Klasse 3:
Entzündbare flüssige
Stoffe. (-)