Seite:1/16 Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 SICHERHEITSDATENBLATT ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Produktname : Naturen Ameisenspray Produktcode Produktbeschreibung Spezifikationsnummer Produkttyp Artikelnummer : : : : : 481264 Insektizid. 300000001033 anwendungsfertige Flüssigkeit 1379 1.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EGEU) 2015(830 Seite:2/16 ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Produktdefinition : Gemisch Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] Entzündbare Flüssigkeit, Kategorie 3, H226 Chronisch Gewässergefährdend, Kategorie 2, H411 2.2 Kennzeichnungselemente Gefahrenpiktogramme : Signalwort : Achtung Gefahrenhinweise : H226 - Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EGEU) 2015(830 Seite:3/16 2.3 Sonstige Gefahren Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Stoff erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Andere Gefahren, die zu keiner Einstufung führen : Nicht anwendbar. : Nicht anwendbar. : Keine bekannt.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EGEU) 2015(830 Seite:4/16 Einatmen : Sofort einen Arzt verständigen. Sofort Giftinformationszentrum oder einen Arzt anrufen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Bei Verdacht, dass immer noch Dämpfe vorhanden sind, muss der Retter eine geeignete Atemschutzmaske oder ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EGEU) 2015(830 Seite:5/16 Zeichen/Symptome von Überexposition Augenkontakt : Zu den Symptomen können gehören: Schmerzen Tränenfluss Rötung Einatmen : Keine spezifischen Daten. Hautkontakt : Zu den Symptomen können gehören: Schmerzen oder Reizung Rötung Es kann Blasenbildung auftreten Verschlucken : Zu den Symptomen können gehören: Magenschmerzen 4.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EGEU) 2015(830 Seite:6/16 ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht für Notfälle geschultes Personal : Einsatzkräfte : 6.2 Umweltschutzmaßnahmen : Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Umgebung evakuieren.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EGEU) 2015(830 Seite:7/16 ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/Expositionsszenarien hinzugezogen werden. 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8).
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EGEU) 2015(830 Seite:8/16 8.1 Zu überwachende Parameter Arbeitsplatz-Grenzwerte Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7. Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: Bestandteil CAS-Nr.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EGEU) 2015(830 Seite:9/16 Augen-/Gesichtsschutz : Hautschutz Handschutz : Körperschutz : Anderer Hautschutz : Atemschutz : Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition : waschen. Stellen Sie sicher, dass in der Nähe des Arbeitsbereichs Augenspülstationen und Sicherheitsduschen vorhanden sind.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EGEU) 2015(830 Seite:10/16 ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität : Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich der Reaktivität vor. 10.2 Chemische Stabilität : Das Produkt ist stabil. 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen : Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keine gefährlichen Reaktionen auf. 10.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EGEU) 2015(830 Seite:11/16 Sensibilisierung Schlussfolgerung / Zusammenfassung Haut : Respiratorisch : Nicht verfügbar. Nicht verfügbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EGEU) 2015(830 Seite:12/16 Mögliche chronische Auswirkungen auf die Gesundheit Schlussfolgerung / Zusammenfassung : Nicht verfügbar. Allgemein Karzinogenität Mutagenität Teratogenität Auswirkungen auf die Entwicklung Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit : : : : : Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EGEU) 2015(830 Seite:13/16 13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung Produkt Entsorgungsmethoden : Gefährliche Abfälle : Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden. Die Entsorgung dieses Produkts sowie seiner Lösungen und Nebenprodukte muss jederzeit unter Einhaltung der Umweltschutzanforderungen und Abfallbeseitigungsgesetze sowie den Anforderungen der örtlichen Behörden erfolgen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EGEU) 2015(830 Seite:14/16 14.4 Verpackungsgruppe 14.5. Umweltgefahren III III III III Ja. Ja. Ja. Ja. Zusätzliche Informationen Tunnelcode: (E) 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender : Transport auf dem Werksgelände: nur in geschlossenen Behältern transportieren, die senkrecht und fest stehen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EGEU) 2015(830 Seite:15/16 Nationale Vorschriften Störfallverordnung Wassergefährdungsklasse Verweis auf Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) Technische Anleitung Luft : : : Zutreffend. Kategorie Umweltgefährlich. WGK 2, Anhang Nr. 4 Schutzmaßnahmen gemäß TRGS 500 einhalten Lagerklasse gemäß TRGS 510: 3 Nummer 5.2.5: 9,3 % Nummer 5.2.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EGEU) 2015(830 Seite:16/16 Akut Tox. Kat. 4, H312: AKUTE TOXIZITÄT: HAUT Kategorie 4 Akut Tox. Kat. 4, H302: AKUTE TOXIZITÄT: ORAL Kategorie 4 Akut Tox. Kat. 4, H332: AKUTE TOXIZITÄT: EINATMEN Kategorie 4 REIZWIRKUNG AUF DIE HAUT Kat. 2, H315: REIZWIRKUNG AUF DIE HAUT - Kategorie 2 SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG Kat. 1, H318: SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG - Kategorie 1 STOT SE Kat.