Seite:1/13 Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 SICHERHEITSDATENBLATT ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Produktname : CELAFLOR Mäuse-Portionsköder Produktcode Produktbeschreibung Spezifikationsnummer Produkttyp Artikelnummer Zulassungsnummer : : : : : : S17372 Rodentizid 300000004933 Paste 7539 DE-00002390-0002-14 1.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Celaflor Mäuse-Portionsköder Seite:2/13 Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen Gefahrenhinweise. Siehe Abschnitt 11 für detaillierte Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen. 2.2 Kennzeichnungselemente Gefahrenpiktogramm : GHS09 Signalwort : Achtung H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Celaflor Mäuse-Portionsköder Seite:3/13 ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Stoff/Zubereitung Name des Produkts / Inhaltsstoffs Chloralose (INN) : Gemisch Identifikatoren EG:240-016-7 CAS : 15879-93-3 Gew. % 3 - <7 Einstufung Typ Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Akut Tox. Kat. 4, H332 Akut Tox. Kat. 3, H301 STOT SE 3, H336 Aqu. akut Kat. 1, H400 Aqu. chron. Kat.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Celaflor Mäuse-Portionsköder Einatmen Hautkontakt Verschlucken : : : Seite:4/13 Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. In Fällen schwerer Vergiftung unterdrückende Wirkung auf des Zentralnervensystem. Herzrhythmusstörung, Krämpfe, Benommenheit, reduzierte Aktivität.; Hypothermie, Hypotonie, verlangsamter Herzschlag, Bewusstlosigkeit 4.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Celaflor Mäuse-Portionsköder Einsatzkräfte 6.2 Umweltschutzmaßnahmen Seite:5/13 : Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch Informationen in "Für Personen, die keine Rettungskräfte sind".
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Celaflor Mäuse-Portionsköder Seite:6/13 7.3 Spezifische Endanwendungen Empfehlungen Spezifische Lösungen für den Industriesektor Nicht verfügbar. Nicht verfügbar. : : ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Celaflor Mäuse-Portionsköder Augen-/Gesichtsschutz : Seite:7/13 waschen. Stellen Sie sicher, dass in der Nähe des Arbeitsbereichs Augenspülstationen und Sicherheitsduschen vorhanden sind. Wenn die Risikobeurteilung dies erfordert, sollten Schutzbrillen getragen werden, die einer anerkannten Norm entsprechen, um die Exposition gegenüber Flüssigkeitsspritzern, Nebeln, Gasen oder Stäuben zu vermeiden.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Celaflor Mäuse-Portionsköder 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen 10.4 Zu vermeidende Bedingungen 10.5 Unverträgliche Materialien 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte : : : : Seite:8/13 Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keine gefährlichen Reaktionen auf. Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Celaflor Mäuse-Portionsköder Kurzzeitexposition Mögliche sofortige Auswirkungen Mögliche verzögerte Auswirkungen : : Nicht verfügbar. Nicht verfügbar. Langzeitexposition Mögliche sofortige Auswirkungen Mögliche verzögerte Auswirkungen : : Nicht verfügbar. Nicht verfügbar. Seite:9/13 Mögliche chronische Auswirkungen auf die Gesundheit Schlussfolgerung / : Nicht verfügbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Celaflor Mäuse-Portionsköder Seite:10/13 ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/Expositionsszenarien hinzugezogen werden. 13.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Celaflor Mäuse-Portionsköder 14.4 Verpackungsgruppe 14.5. Umweltgefahren III III III III Ja. Ja. Ja. Ja. Seite:11/13 Meeresschadstoff: Ja. Zusätzliche Informationen 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender : Transport auf dem Werksgelände: nur in geschlossenen Behältern transportieren, die senkrecht und fest stehen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Celaflor Mäuse-Portionsköder Seite:12/13 Internationale Vorschriften Chemiewaffenübereinkommen, Liste-I-Chemikalien Chemiewaffenübereinkommen, Liste-II-Chemikalien Chemiewaffenübereinkommen, Liste-III-Chemikalien 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung : Nicht gelistet : Nicht gelistet : Nicht gelistet : Das Gemisch wurde keiner Sicherheitsbeurteilung unterzogen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Celaflor Mäuse-Portionsköder Seite:13/13 Hinweis für den Leser Nach unserem Wissensstand sind die hierin enthaltenen Informationen korrekt. Weder der obengenannte Hersteller noch seine Tochtergesellschaften übernehmen jedoch jegliche Haftung hinsichtlich der Korrektheit oder Vollständigkeit der angegebenen Informationen.