Safety Data Sheet Article 25484388
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Celaflor Mäuse-Getreideköder
Seite:7/13
Version:
1.1
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum:
31.05.2017
Datum der letzten
Ausgabe:
20.01.2017
einem Toilettenbesuch gründlich Hände, Unterarme und Gesicht.
Geeignete Methoden zur Beseitigung kontaminierter Kleidung
wählen. Kontaminierte Kleidung vor der erneuten Verwendung
waschen. Stellen Sie sicher, dass in der Nähe des Arbeitsbereichs
Augenspülstationen und Sicherheitsduschen vorhanden sind.
Augen-/Gesichtsschutz :
Wenn die Risikobeurteilung dies erfordert, sollten Schutzbrillen
getragen werden, die einer anerkannten Norm entsprechen, um die
Exposition gegenüber Flüssigkeitsspritzern, Nebeln, Gasen oder
Stäuben zu vermeiden. Wenn ein Kontakt möglich ist, dann muss
folgende Schutzausrüstung getragen werden, es sei denn, die
Beurteilung erfordert einen höheren Schutzgrad: Schutzbrille mit
Seitenblenden.
Hautschutz
Handschutz :
Beim Umgang mit chemischen Produkten müssen immer
chemikalienbeständige, undurchlässige und einer anerkannten Norm
entsprechende Handschuhe getragen werden, wenn eine
Risikobeurteilung dies erfordert.
Körperschutz :
Vor dem Umgang mit diesem Produkt sollte die persönliche
Schutzausrüstung auf der Basis der durchzuführenden Aufgabe und
den damit verbundenen Risiken ausgewählt und von einem
Spezialisten genehmigt werden.
Anderer Hautschutz :
Geeignetes Schuhwerk und zusätzliche Hautschutzmaßnahmen auf
Basis der durchzuführenden Aufgabe und der damit verbundenen
Gefahren wählen, und vorgängig durch einen Fachmann genehmigen
lassen.
Atemschutz :
Verwenden Sie ein ordnungsgemäß angepasstes und einer
anerkannten Norm entsprechendes Atemgerät mit Partikelfilter,
wenn die Risikobeurteilung dies erfordert. Die Auswahl von
Atemschutzmasken muss sich nach den bekannten oder
anzunehmenden einwirkenden Konzentrationen, den Gefahren des
Produkts und den Arbeitsschutzgrenzwerten der jeweiligen
Atemschutzmaske richten.
Begrenzung und Überwachung
der Umweltexposition
:
Emissionen von Belüftungs- und Prozessgeräten sollten überprüft
werden, um sicherzugehen, dass sie den Anforderungen der
Umweltschutzgesetze genügen. In einigen Fällen werden
Abluftwäscher, Filter oder technische Änderungen an den
Prozessanlagen erforderlich sein, um die Emissionen auf akzeptable
Werte herabzusetzen.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen
Physikalischer Zustand :
Fest (Getreide)
Farbe :
Rot
Geruch :
Leicht, charakteristisch
9.2 Sonstige Angaben
Keine weiteren Informationen.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität