Safety Data Sheet Article 25484388

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Celaflor Mäuse-Getreideköder
Seite:5/13
Version:
1.1
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum:
31.05.2017
Datum der letzten
Ausgabe:
20.01.2017
Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und ungeschütztem
Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht
berühren oder betreten. Geeignete persönliche Schutzausrüstung
anlegen.
Einsatzkräfte :
Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt
wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu
beachten. Siehe auch Informationen in "Für Personen, die keine
Rettungskräfte sind".
6.2 Umweltschutzmaßnahmen :
Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem
Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen
und Abwasserleitungen. Die zuständigen Stellen benachrichtigen,
wenn durch das Produkt Umweltbelastung verursacht wurde
(Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder
Luft).Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von
freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich,
Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die zuständigen
Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung
verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden
oder Luft).
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Kleine freigesetzte Menge :
Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Material aufsaugen oder
zusammenkehren und in entsprechend beschrifteten Abfallbehälter
geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen
entsorgen.
Grosse freigesetzte Menge :
Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Eintritt in Kanalisation,
Gewässer, Keller oder geschlossene Bereiche vermeiden. Material
aufsaugen oder zusammenkehren und in entsprechend beschrifteten
Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes
Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte :
Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall.
Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter
persönlicher Schutzausrüstung.
Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der
Identifizierten Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im
Expositionsszenario/Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen :
Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8).
Ratschlag zur allgemeinen
Arbeitshygiene
:
Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese
Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die
mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen,
Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen.
Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des
Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu
Hygienemaßnahmen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem
Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit
unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 10) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Behälter bis