Safety Data Sheet Article 25484388

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Celaflor Mäuse-Getreideköder
Seite:4/13
Version:
1.1
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum:
31.05.2017
Datum der letzten
Ausgabe:
20.01.2017
Einatmen :
Keine spezifischen Daten.
Hautkontakt :
Keine spezifischen Daten.
Verschlucken :
In Fällen schwerer Vergiftung unterdrückende Wirkung auf des
Zentralnervensystem.
Herzrhythmusstörung, Krämpfe, Benommenheit, reduzierte
Aktivität.; Hypothermie, Hypotonie, verlangsamter Herzschlag,
Bewusstlosigkeit
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Hinweise für den Arzt :
Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren
größerer Mengen sofort den Spezialisten der
Giftinformationszentrale kontaktieren.
Besondere Behandlungen :
Kein spezifisches Gegenmittel bekannt.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel :
Wasser, Wasser mit Zusatz. Ein Löschmittel verwenden, welches
auch für angrenzende Feuer geeignet ist.
Ungeeignete Löschmittel :
Keine bekannt.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefahren, die von dem Stoff oder
der Mischung ausgehen
:
Keine besondere Feuer- oder Explosionsgefahr.
Gefährliche thermische
Zersetzungsprodukte
:
Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören:
Kohlendioxid
Kohlenmonoxid
halogenierte Verbindungen
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Spezielle Schutzmassnahmen für
Feuerwehrleute
:
Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle
Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine
Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko
einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.
Besondere Schutzausrüstung bei
der Brandbekämpfung
:
Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und
umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen,
die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für
Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und
Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt
einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien.
Zusätzliche Informationen :
Nicht verfügbar.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Nicht für Notfälle geschultes
Personal
:
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem
Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.