Safety Data Sheet Article 25484388
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Celaflor Mäuse-Getreideköder
Seite:3/13
Version:
1.1
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum:
31.05.2017
Datum der letzten
Ausgabe:
20.01.2017
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Stoff/Zubereitung :
Gemisch
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
Identifikatoren
Gew.
%
Einstufung
Typ
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Chloralose (INN) EG:240-016-7
CAS : 15879-93-3
3 - <7 Akut Tox. Kat. 4, H332
Akut Tox. Kat. 3, H301
STOT SE 3, H336
Aqu. akut Kat. 1, H400
Aqu. chron. Kat. 1, H410
[1]
Typ
[1] Stoff eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich
Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen Gefahrenhinweise.
Es sind keine zusätzlichen Inhaltsstoffe vorhanden, die nach dem aktuellen Wissenstand des Lieferanten in den
zutreffenden Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind und daher in diesem
Abschnitt angegeben werden müssten.
Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Augenkontakt :
Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die
oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen
und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen.
Einatmen :
Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer
Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von
Symptomen einen Arzt aufsuchen.
Hautkontakt :
Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte
Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen
einen Arzt aufsuchen.
Verschlucken :
Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die
frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen
erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person
bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein
Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch
medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt
aufsuchen.
Schutz der Ersthelfer :
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem
Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit
Augenkontakt :
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Einatmen :
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Hautkontakt :
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Verschlucken :
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Zeichen/Symptome von Überexposition
Augenkontakt :
Keine spezifischen Daten.