Safety Data Sheet Article 25484388

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Celaflor Mäuse-Getreideköder
Seite:2/13
Version:
1.1
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum:
31.05.2017
Datum der letzten
Ausgabe:
20.01.2017
Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen Gefahrenhinweise.
Siehe Abschnitt 11 für detaillierte Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
2.2 Kennzeichnungselemente
Gefahrenpiktogramm :
GHS09
Signalwort :
Achtung
Gefahrenhinweise
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Allgemein :
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Prävention :
P264 - Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken, rauschen.
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Reaktion :
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
Lagerung :
Nicht anwendbar.
Entsorgung :
P501 - Inhalt/Behälter gemäß lokaler/nationaler Bestimmungen einer
ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
Ergänzende
Kennzeichnungselemente
:
Nicht anwendbar.
Anhang XVII - Beschränkung
der Herstellung des
Inverkehrbringens und der
Verwendung bestimmter
gefährlicher Stoffe, Mischungen
und Erzeugnisse
:
Nicht anwendbar.
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten
Verschlüssen auszustattende
Behälter
:
Nicht anwendbar.
Tastbarer Warnhinweis :
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt die Kriterien für
PBT gemäß der Verordnung
(EG) Nr. 1907/2006, Anhang
XIII
:
Nicht anwendbar.
Stoff erfüllt die Kriterien für
vPvB gemäß der Verordnung
(EG) Nr. 1907/2006, Anhang
XIII
:
Nicht anwendbar.
Andere Gefahren, die zu keiner
Einstufung führen
:
Keine bekannt.