Safety Data Sheet Article 25484388
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Celaflor Mäuse-Getreideköder
Seite:12/13
Version:
1.1
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum:
31.05.2017
Datum der letzten
Ausgabe:
20.01.2017
Verminderung der
Umweltverschmutzung (IVU) -
Luft
Integrierte Vermeidung und
Verminderung der
Umweltverschmutzung (IVU) -
Wasser
:
Nicht gelistet
Aerosolpackungen
:
Nicht anwendbar.
AOX :
Das Produkt enthält organisch gebundene Halogene und kann zum
AOX-Wert im Abwasser beitragen.
Seveso-III-Richtlinie (Richtlinie 2012/18/EU).
Dieses Produkt fällt nicht unter die Seveso III Richtlinie (Richtlinie 2012/18/EU).
Nationale Vorschriften
Störfallverordnung :
Nicht verfügbar.
Wassergefährdungsklasse :
WGK 2, Anhang Nr. 4
Verweis auf Technische Regeln
für Gefahrstoffe (TRGS)
Schutzmaßnahmen gemäß TRGS 500 einhalten
Lagerklasse gemäß TRGS 510: 11
Technische Anleitung Luft :
Nummer 5.2.1: 100 %
Internationale Vorschriften
Chemiewaffenübereinkommen,
Liste-I-Chemikalien
:
Nicht gelistet
Chemiewaffenübereinkommen,
Liste-II-Chemikalien
:
Nicht gelistet
Chemiewaffenübereinkommen,
Liste-III-Chemikalien
:
Nicht gelistet
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung :
Das Gemisch wurde keiner Sicherheitsbeurteilung unterzogen.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Abkürzungen und Akronyme :
ADN = Europäisches Übereinkommen über die internationale
Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen
ADR = Europäisches Übereinkommen über die internationale
Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
ATE = Schätzwert akute Toxizität
CLP =Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und
Verpackung [Verordnung (EG) Nr. 1272/2008]
DNEL = Abgeleiteter Nicht-Effekt-Grenzwert
DMEL = Abgeleiteter Minimaler-Effekt-Grenzwert
EUH-Satz = CLP-spezifischer Gefahrenhinweis
IATA = Internationaler Luftverkehrsverband
PNEC = Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration
RID = Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung
gefährlicher Güter
RRN = REACH Registriernummer
PBT = Persistent, bioakkumulierbar und toxisch
vPvB = Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Verfahren zur Ableitung der Einstufung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP/GHS)
Einstufung Begründung
H410, chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1 Rechenmethode