Seite:1/13 Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 SICHERHEITSDATENBLATT ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Produktname : CELAFLOR Mäuse-Getreideköder Produktcode Produktbeschreibung Spezifikationsnummer Produkttyp Artikelnummer Zulassungsnummer : : : : : : S17321 Rodentizid 300000004932 Getreideköder 7529 DE-00002238-0002-14 1.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Celaflor Mäuse-Getreideköder Seite:2/13 Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen Gefahrenhinweise. Siehe Abschnitt 11 für detaillierte Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen. 2.2 Kennzeichnungselemente Gefahrenpiktogramm : GHS09 Signalwort : Achtung H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Celaflor Mäuse-Getreideköder Seite:3/13 ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Stoff/Zubereitung Name des Produkts / Inhaltsstoffs Chloralose (INN) : Gemisch Identifikatoren EG:240-016-7 CAS : 15879-93-3 Gew. % 3 - <7 Einstufung Typ Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Akut Tox. Kat. 4, H332 Akut Tox. Kat. 3, H301 STOT SE 3, H336 Aqu. akut Kat. 1, H400 Aqu. chron. Kat.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Celaflor Mäuse-Getreideköder Seite:4/13 Einatmen : Keine spezifischen Daten. Hautkontakt : Keine spezifischen Daten. Verschlucken : In Fällen schwerer Vergiftung unterdrückende Wirkung auf des Zentralnervensystem. Herzrhythmusstörung, Krämpfe, Benommenheit, reduzierte Aktivität.; Hypothermie, Hypotonie, verlangsamter Herzschlag, Bewusstlosigkeit 4.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Celaflor Mäuse-Getreideköder Einsatzkräfte : 6.2 Umweltschutzmaßnahmen : Seite:5/13 Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht berühren oder betreten. Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Celaflor Mäuse-Getreideköder Seite:6/13 zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. 7.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Celaflor Mäuse-Getreideköder Augen-/Gesichtsschutz : Seite:7/13 einem Toilettenbesuch gründlich Hände, Unterarme und Gesicht. Geeignete Methoden zur Beseitigung kontaminierter Kleidung wählen. Kontaminierte Kleidung vor der erneuten Verwendung waschen. Stellen Sie sicher, dass in der Nähe des Arbeitsbereichs Augenspülstationen und Sicherheitsduschen vorhanden sind.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Celaflor Mäuse-Getreideköder Seite:8/13 10.1 Reaktivität : Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich der Reaktivität vor. 10.2 Chemische Stabilität : Das Produkt ist stabil. 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen : Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keine gefährlichen Reaktionen auf. 10.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Celaflor Mäuse-Getreideköder Seite:9/13 Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit Augenkontakt Einatmen Hautkontakt Verschlucken : : : : Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Celaflor Mäuse-Getreideköder Seite:10/13 12.3 Bioakkumulationspotenzial Name des Produkts / Inhaltsstoffs Chloralose (INN) BCF - Log Kow 0,85 Potential 12.4 Mobilität im Boden Verteilungskoeffizient Boden/Wasser (KOC) Mobilität : Nicht verfügbar. : Nicht verfügbar. 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung PBT : vPvB : 12.6 Andere schädliche Wirkungen : P: Nicht verfügbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Celaflor Mäuse-Getreideköder Seite:11/13 ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport ADR/RID ADN IMDG IATA 14.1 UNNummer 3077 3077 3077 3077 14.2 Ordnungsgemäße UNVersandbezeichnung UMWELTGEFÄH RDENDER STOFF, FEST, N.A.G. (Chloralose) UMWELTGEFÄH RDENDER STOFF, FEST, N.A.G. (Chloralose) UMWELTGEFÄH RDENDER STOFF, FEST, N.A.G. (Chloralose) UMWELTGEFÄH RDENDER STOFF, FEST, N.A.G.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Celaflor Mäuse-Getreideköder Seite:12/13 Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU) Luft Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU) Wasser : Nicht gelistet Aerosolpackungen AOX : : Nicht anwendbar. Das Produkt enthält organisch gebundene Halogene und kann zum AOX-Wert im Abwasser beitragen. Seveso-III-Richtlinie (Richtlinie 2012/18/EU).
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Celaflor Mäuse-Getreideköder Seite:13/13 Volltext der abgekürzten H-Sätze : H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H301 Giftig bei Verschlucken. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Volltext der Einstufungen [CLP/GHS] : Akut Tox. Kat. 4, H332: AKUTE TOXIZITÄT: EINATMEN Kategorie 4 Akut Tox. Kat.