Safety data sheet Article 23854499
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
CELAFLOR Maulwurf-Frei
Seite:12/13
Version:
1.2
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum:
05.07.2017
Datum der letzten
Ausgabe:
07.09.2015
Karzinogen: Nicht gelistet
Mutagen: Nicht gelistet
Fortpflanzungsgefährdend: Nicht gelistet
PBT: Nicht gelistet
vPvB: Nicht gelistet
Sonstige EU-Bestimmungen
Europäisches Inventar :
Nicht bestimmt.
Integrierte Vermeidung und
Verminderung der
Umweltverschmutzung (IVU) –
Luft
:
Nicht gelistet
Integrierte Vermeidung und
Verminderung der
Umweltverschmutzung (IVU) –
Wasser
:
Nicht gelistet
Aerosolpackungen :
Nicht anwendbar.
AOX :
Nicht verfügbar.
Seveso-III-Richtlinie
Dieses Produkt fällt nicht unter die Seveso-III-Richtlinie
Nationale Vorschriften
Störfallverordnung :
Nicht verfügbar.
Wassergefährdungsklasse :
WGK 2 (Selbsteinstufung)
Verweis auf Technische Regeln
für Gefahrstoffe (TRGS)
Schutzmaßnahmen gemäß TRGS 500 einhalten
Lagerklasse gemäß TRGS 510: 11
Technische Anleitung Luft :
Nummer 5.2.1: 100 %
Internationale Vorschriften
Chemiewaffenübereinkommen,
Liste-I-Chemikalien
:
Nicht gelistet
Chemiewaffenübereinkommen,
Liste-II-Chemikalien
:
Nicht gelistet
Chemiewaffenübereinkommen,
Liste-III-Chemikalien
:
Nicht gelistet
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung :
Für dieses Produkt ist eine Stoffsicherheitsbeurteilung nicht
erforderlich.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Abkürzungen und Akronyme :
ADN = Europäisches Übereinkommen über die internationale
Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen
ADR = Europäisches Übereinkommen über die internationale
Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
ATE = Schätzwert akute Toxizität
CLP =Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und
Verpackung [Verordnung (EG) Nr. 1272/2008]
DNEL = Abgeleiteter Nicht-Effekt-Grenzwert
DMEL = Abgeleiteter Minimaler-Effekt-Grenzwert
EUH-Satz = CLP-spezifischer Gefahrenhinweis
IATA = Internationaler Luftverkehrsverband
PNEC = Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration
RID = Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung
gefährlicher Güter