Seite:1/15 Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 SICHERHEITSDATENBLATT ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Produktname : CELAFLOR Insekten-Spray Produktcode Produktbeschreibung Spezifikationsnummer (Reg.) Spezifikationsnummer (Form.) Produkttyp Artikelnummer : : : : : : S19343 R568.0004 Insektizid 320000009589 300000007740 Aerosol 1485 1.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:2/15 ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Produktdefinition : Gemisch Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] Entzündbare Aerosole, Gefahrenkategorie 1, H222, H229 Gewässergefährdend, chronische Wirkung der Kategorie 2, H411 2.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:3/15 (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Stoff erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Andere Gefahren, die zu keiner Einstufung führen : Nicht anwendbar. : Keine bekannt.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:4/15 Hautkontakt : Verschlucken : Schutz der Ersthelfer : Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten. Für die Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-MundBeatmung durchzuführen. Einen Arzt verständigen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:5/15 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Hinweise für den Arzt : Besondere Behandlungen : Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren. Keine besondere Behandlung. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:6/15 Einsatzkräfte : 6.2 Umweltschutzmaßnahmen : Für ausreichende Lüftung sorgen. Bei unzureichender Lüftung Atemschutzgerät tragen. Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen. Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch Informationen in "Für Personen, die keine Rettungskräfte sind".
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:7/15 verbrennen. Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. Nicht in die Augen oder auf die Haut oder auf die Kleidung geraten lassen. Nicht einnehmen. Einatmen des Gases vermeiden. Einatmen von Dampf oder Nebel vermeiden. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Nur bei ausreichender Belüftung verwenden.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:9/15 Atemschutz : Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition : Verwenden Sie ein ordnungsgemäß angepasstes, luftreinigendes oder luftgespeistes und einer anerkannten Norm entsprechendes Atemgerät, wenn die Risikobeurteilung dies erfordert.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:10/15 LD50 Oral LC50 Einatmen LD50 Dermal Produkt Produkt Produkt Ratte Ratte Ratte : Nicht verfügbar. Schlussfolgerung / Zusammenfassung Haut : Augen : Respiratorisch : Nicht reizend Nicht reizend Nicht verfügbar. Schlussfolgerung / Zusammenfassung > 2.000 mg/kg bw > 9,44 mg/L > 4.000 mg/kg bw 4h - Schätzungen akuter Toxizität Nicht verfügbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:11/15 Kurzzeitexposition Mögliche sofortige Auswirkungen Mögliche verzögerte Auswirkungen : : Nicht verfügbar. Nicht verfügbar. : : Nicht verfügbar. Nicht verfügbar. Langzeitexposition Mögliche sofortige Auswirkungen Mögliche verzögerte Auswirkungen Mögliche chronische Auswirkungen auf die Gesundheit Schlussfolgerung / Zusammenfassung : Nicht verfügbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:12/15 ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/Expositionsszenarien hinzugezogen werden. 13.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:13/15 gruppe 14.5. Umweltgefahren Ja. Ja. Ja. Ja. Zusätzliche Informationen 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender : Transport auf dem Werksgelände: nur in geschlossenen Behältern transportieren, die senkrecht und fest stehen. Personen, die das Produkt transportieren, müssen für das richtige Verhalten bei Unfällen, Auslaufen oder Verschütten unterwiesen sein.’ 14.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:14/15 Störfallverordnung Wassergefährdungsklasse : : Verweis auf Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) Technische Anleitung Luft : Zutreffend. Kategorie Hochentzündlich. WGK 2, Anhang Nr. 4 Schutzmaßnahmen gemäß TRGS 500 einhalten Lagerklasse gemäß TRGS 510: 2B Nummer 5.2.5: 31,6 % Nummer 5.2.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:15/15 Version Erstellt durch : : 2.0 NWEINHAEUPL Hinweis für den Leser Nach unserem Wissensstand sind die hierin enthaltenen Informationen korrekt. Weder der obengenannte Hersteller noch seine Tochtergesellschaften übernehmen jedoch jegliche Haftung hinsichtlich der Korrektheit oder Vollständigkeit der angegebenen Informationen.