Safety data sheet Article 16962441

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Celaflor Frucht-/Essigfliegenfalle
Seite:11/11
Version:
1.2
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum:
05.07.2017
Datum der letzten
Ausgabe:
25.05.2015
Liste-I-Chemikalien
Chemiewaffenübereinkommen,
Liste-II-Chemikalien
:
Nicht gelistet
Chemiewaffenübereinkommen,
Liste-III-Chemikalien
:
Nicht gelistet
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung :
Das Gemisch wurde keiner Sicherheitsbeurteilung unterzogen.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Abkürzungen und Akronyme :
ADN = Europäisches Übereinkommen über die internationale
Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen
ADR = Europäisches Übereinkommen über die internationale
Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
ATE = Schätzwert der akuten Toxizität
CLP =Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und
Verpackung; Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
DNEL = Abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung
DMEL = Abgeleitete Minimale-Expositionshöhe
EUH-Satz = CLP-spezifischer Gefahrenhinweis
IATA = Internationaler Luftverkehrsverband
PNEC = Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration
RID = Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung
gefährlicher Güter
RRN = REACH Registriernummer
PBT = Persistent, bioakkumulierbar und toxischer Stoff
vPvB = Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Verfahren zur Ableitung der Einstufung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP/GHS)
Einstufung Begründung
Nicht eingestuft.
Volltext der abgekürzten H-Sätze :
Nicht anwendbar.
Volltext der Einstufungen
[CLP/GHS]
:
Nicht anwendbar.
Druckdatum :
05.07.2017
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
:
05.07.2017
Datum der letzten Ausgabe :
25.05.2015
Version :
1.2
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