Safety Data Sheet Article 16961617
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Schädlingsfrei Careo Combi-Granulat
Seite:8/15
Version:
2.2
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum:
09.02.2018
Datum der letzten
Ausgabe:
17.05.2017
lassen.
Atemschutz
:
Verwenden Sie ein ordnungsgemäß angepasstes und einer
anerkannten Norm entsprechendes Atemgerät mit Partikelfilter,
wenn die Risikobeurteilung dies erfordert. Die Auswahl von
Atemschutzmasken muss sich nach den bekannten oder
anzunehmenden einwirkenden Konzentrationen, den Gefahren des
Produkts und den Arbeitsschutzgrenzwerten der jeweiligen
Atemschutzmaske richten.
Begrenzung und Überwachung
der Umweltexposition
:
Emissionen von Belüftungs- und Prozessgeräten sollten überprüft
werden, um sicherzugehen, dass sie den Anforderungen der
Umweltschutzgesetze genügen. In einigen Fällen werden
Abluftwäscher, Filter oder technische Änderungen an den
Prozessanlagen erforderlich sein, um die Emissionen auf akzeptable
Werte herabzusetzen.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen
Physikalischer Zustand
:
fest
Farbe
:
beige.
Geruch
:
charakteristisch
pH-Wert
:
6,3
Siedebeginn und Siedebereich
:
nicht anwendbar
Flammpunkt
:
Nicht verfügbar.
Entzündbarkeit (fest, gasförmig)
:
Nicht verfügbar.
Relative Dichte
:
Nicht verfügbar.
Löslichkeit(en)
:
Nicht verfügbar.
9.2 Sonstige Angaben
Keine weiteren Informationen.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
:
Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen
Daten bezüglich der Reaktivität vor.
10.2 Chemische Stabilität
:
Das Produkt ist stabil.
10.3 Möglichkeit gefährlicher
Reaktionen
:
Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch
treten keine gefährlichen Reaktionen auf.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
:
Keine spezifischen Daten.
10.5 Unverträgliche Materialien
:
Keine spezifischen Daten.
10.6 Gefährliche
Zersetzungsprodukte
:
Unter normalen Lagerungs- und Gebrauchsbedingungen sollten
keine gefährlichen Zerfallsprodukte gebildet werden.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben